Öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 08.01.2026 gegenüber Nachlassempfängern von Herrn Henry Bergk, zuletzt wohnhaft in Friedrich-Engels-Straße 20,01458 Ottendorf-Okrilla einen Bescheid zur Betriebsuntersagung mit dem Aktenzeichen 36.2-113.551/BZ-HL159.
Die Nachlassempfänger Herrn Berkgs sind uns unbekannt. Daher haben wir den Bescheid zur Betriebsuntersagung im Landratsamt Bautzen, Straßenverkehrsamt, Kfz-Zulassungsstelle, Macherstraße 55, 01917 Kamenz hinterlegt. Der Bescheid kann dort durch die Nachlassempfänger abgeholt werden.
Der Bescheid zur Betriebsuntersagung gilt am 03.02.2026 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn der Bescheid nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)