Dienstleistungen und Ämter
Sachgebiet

Liegenschaftskataster

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Service-Hotline

Vermessung
 03591 5251-62062

Sachgebietsleiter

Tino Anders
 03591 5251-62300
 03591 5250-62300

Spätestens 2 Monate nachdem ein Neubau bezogen oder in Betrieb genommen wurde, muss der Grundstückseigentümer die Einmessung des Gebäudes veranlassen, um den veränderten Zustand des Grundstückes im Liegenschaftskataster zu dokumentieren. Darauf wird in der Baugenehmigung hingewiesen.

Die Einmessung des Gebäudes muss der Grundstückseigentümer bei einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beantragen.

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure im Freistaat Sachsen

Wie beantragen Sie die Einmessung des Gebäudes bei einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur?

Wir empfehlen Ihnen, für den Antrag auf Gebäudeeinmessung dieses Dokument auszufüllen und an den öffentlich bestellten Vermessungsingenier Ihrer Wahl zu senden.