Dienstleistungen und Ämter
Dienstleistung

KFZ: Fahrzeugzulassung

Kontakt & Öffnungszeiten

Postanschrift
Landratsamt Bautzen
Macherstraße 55
01917 Kamenz
Besucheradresse
Rathenauplatz 1
02625 Bautzen
Besucheradresse
Schloßplatz 2
02977 Hoyerswerda
Besucheradresse
Macherstraße 55
01917 Kamenz
Öffnungszeiten
Mo: nach Online-Terminbuchung
Di: nach Online-Terminbuchung
Mi: nach Online-Terminbuchung
Do: nach Online-Terminbuchung
Fr: nach Online-Terminbuchung

Bitte wenden Sie sich an

Kfz-Zulassung
 03591 5251-36290
 03591 5250-36290

Für Privatpersonen: Termin buchen zur Fahrzeugzulassung

Dieser Servicebereich ist ausschließlich Privatpersonen vorbehalten. Dienstleister nutzen bitte den Service für Zulassungsdienste und Autohäuser.

KFZ-Onlineservice

Nutzen Sie unseren Onlineservice rund um's KFZ.

Für Zulassungsdienste und Autohäuser: Termin buchen zur Fahrzeugzulassung

Unser Serviceangebot zur Fahrzeuganmeldung für professionelle Dienstleister. 

KFZ-Onlineservice

Nutzen Sie unseren Onlineservice rund um's KFZ.

Wichtigste Unterlage: Das SEPA-Lastschriftmandat

Um ein Fahrzeug zulassen zu können, müssen Sie das SEPA-Lastschriftmandat zur Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer mitbringen. Das Formular dafür finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen. Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer finden Sie auf der Webseite der Generalzolldirektion.

Weitere Unterlagen, die Sie zur Fahrzeugzulassung mitbringen müssen

Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges

Für die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges bringen Sie neben dem SEPA-Lastschriftmandat  bitte folgende Dokumente und Unterlagen mit:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass mit der aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • die Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)
  • die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)

Soweit es zutrifft, bringen Sie bitte außerdem mit:

  • die Einwilligungserklärung eines gesetzlichen Vertreters bei einem Fahrzeughalter unter 18 Jahre
  • die Gewerbeanmeldung, den Handelsregisterauszug sowie die Kopie des Ausweises des Geschäftsführers bei der Zulassung des Fahrzeuges auf eine Firma
  • den Vereinsregisterauszug und die Kopie des Ausweises des Vorsitzenden bei der Zulassung des Fahrzeuges auf einen Verein
  • die Vollmacht bei der Zulassung durch eine andere Person

Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges

Für die Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges bringen Sie bitte neben dem SEPA-Lastschriftmandat folgende Dokumente und Unterlagen mit:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass mit der aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein). Bei bereits Außerbetrieb gesetzten Fahrzeugen ist der Eintrag der Außerbetriebsetzung erforderlich.
  • die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
  • die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • die bisherigen Kennzeichen zur Entstempelung, sofern diese nicht vom neuen Fahrzeughalter übernommen werden. 

Soweit es zutrifft, bringen Sie bitte außerdem mit:

  • die Einwilligungserklärung eines gesetzlichen Vertreters bei einem Fahrzeughalter unter 18 Jahre
  • die Gewerbeanmeldung, den Handelsregisterauszug sowie die Kopie des Ausweises des Geschäftsführers bei der Zulassung des Fahrzeuges auf eine Firma
  • den Vereinsregisterauszug und die Kopie des Ausweises des Vorsitzenden bei der Zulassung des Fahrzeuges auf einen Verein
  • die Vollmacht bei der Zulassung durch eine andere Person

Informationen zu KFZ-Versicherung und Zulassung ukrainischer Fahrzeuge

Es ist Pflicht, dass jedes Fahrzeug mit ukrainischer Zulassung, das in Deutschland am Straßenverkehr teilnimmt, eine KFZ-Haftpflichtversicherung nachweisen kann. Dies schließt ab dem 1. Juni 2022 auch Fahrzeuge mit ukrainischer Zulassung ein. 

Die Besitzerin oder der Besitzer eines in der Ukraine zugelassenen Fahrzeuges, der als anerkannter Flüchtling gilt und im Besitz von Zulassungspapieren ist, die zum internationalen Verkehr berechtigen, kann einen Antrag auf vorübergehende Weiterbenutzung des ukrainischen Kennzeichens stellen.

Voraussetzungen für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung sind insbesondere:

  • eine bestehende Versicherung für das Fahrzeug (Grüne Karte oder Grenzversicherung)
  • die Bescheinigung über eine positiv abgeschlossene Sicherheitsuntersuchung des Kfz und
  • die Erklärung, dass für das Fahrzeug kein regelmäßiger Standort in Deutschland begründet wird.

Mehr zur Haftpflichtversicherung und zur Zulassung

Ausführliche Informationen - auch in ukrainischer Sprache - finden Sie auf diesen Seiten: