Dienstleistungen und Ämter
Dienstleistung

KFZ: Ab- und Ummeldung von Fahrzeugen

gehört zu: KFZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Kontakt & Öffnungszeiten

Postanschrift
Landratsamt Bautzen
Macherstraße 55
01917 Kamenz
Besucheradresse
Rathenauplatz 1
02625 Bautzen
Besucheradresse
Schloßplatz 2
02977 Hoyerswerda
Besucheradresse
Macherstraße 55
01917 Kamenz
Öffnungszeiten
Mo: nach Online-Terminbuchung
Di: nach Online-Terminbuchung
Mi: nach Online-Terminbuchung
Do: nach Online-Terminbuchung
Fr: nach Online-Terminbuchung

Bitte wenden Sie sich an den

Kfz-Zulassung
 03591 5251-36290
 03591 5250-36290

Für Privatpersonen: Termin buchen zur Ab- und Ummeldung eines Fahrzeuges

Dieser Servicebereich ist ausschließlich Privatpersonen vorbehalten. Dienstleister nutzen bitte den Service für Zulassungsdienste und Autohäuser.

Für Zulassungsdienste und Autohäuser: Termin buchen zur Ab- und Ummeldung eines Fahrzeuges

Unser Serviceangebot zur Ab- und Ummeldung eines Fahrzeuges für professionelle Dienstleister. 

KFZ-Onlineservice

Nutzen Sie unseren Onlineservice rund um's KFZ.

Zur Abmeldung:

Für die Abmeldung eines Fahrzeuges brauchen Sie:

  • die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • die Kennzeichentafeln

zur Abmeldung nach Diebstahl:

Wurde Ihr Fahrzeug gestohlen, brauchen Sie für Abmeldung (Außerbetriebsetzung):

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit der aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • die Diebstahlanzeige der Polizei in deutscher Sprache

Zur Ummeldung:

Für die Ummeldung eines Fahrzeuges beim Umzug brauchen Sie:

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit der aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) mit Eintrag einer gültigen Hauptuntersuchung

Ändert sich der Name des Fahrzeughalters (beispielsweise durch Heirat) brauchen Sie zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief).

Das Fahrzeug darf nach der Abmeldung nicht auf öffentlichem Grund stehen und nicht am Straßenverkehr teilnehmen.