Kontakt & Öffnungszeiten
Nachricht schreiben, um Rückruf bitten, Unterlagen senden
Anrufen
Für die Ersterteilung und die Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
- ein ärztliches Zeugnis über die körperliche und geistige Eignung
- ein Führungszeugnis der Belegart "0" (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
- ein aktuelles biometrischen Passbild (nicht älter als 1 Jahr), falls Sie noch nicht im Besitz des neuen Kartenführerscheines sind. Dieser muss im Zuge der Antragstellung mit ausgestellt werden.
Außerdem benötigen Sie zur Ersterteilung ein Gutachten eines Betriebs- oder Arbeitsmediziners oder einer Begutachtungsstelle für Fahreignung über die körperliche und geistige Eignung.
Möchten Sie Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlängern lassen, benötigen Sie das Gutachten erst ab Ihrem 60. Geburtstag.
Beantragen Sie Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ebenso wie die Verlängerung oder die Erweiterung bequem von Zuhause aus. Voraussetzung dafür ist
- die Identifizierung über die sogenannte BundID. Die Anmeldung dafür erfolgt mit einem Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
- ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2"
Alternativ können Sie Ihre BundID mit ELSTER-Zertifikat nutzen.
Unsere Onlineformulare:
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Ersterteilung Zur Nutzung unseres Onlineformulars benötigen Sie Ihre BundID
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Erweiterung Zur Nutzung unseres Onlineformulars benötigen Sie Ihre BundID
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Verlängerung Zur Nutzung unseres Onlineformulars benötigen Sie Ihre BundID
Buchen Sie einen Termin, um Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zu beantragen. Bitte bringen Sie zum Termin alle Unterlagen mit.
- Termin in der Fahrerlaubnisstelle buchen Bitte reservieren Sie pro Person einen Termin.
- Termin in der Fahrerlaubnisstelle buchen Buchen Sie hier einen Termin, wenn Sie informiert wurden, dass Ihr Führerschein im Landratsamt vorliegt.
Rechtsgrundlage ist die Fahrerlaubnis-Verordnung, § 48:
- https://www.gesetze-im-internet.de/fahrerlaubnisverordnung_48.html Seite des Bundesamtes für Justiz