Dienstleistungen und Ämter
Dienstleistung

Erstellen von Luftbildern

gehört zu: Umwelt- und Forstamt

Kontakt & Sprechzeiten

Postanschrift
Landratsamt Bautzen
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Besucheradresse
Macherstraße 55
01917 Kamenz
Sprechzeiten
Mo: nach Terminvereinbarung
Di: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mi: nach Terminvereinbarung
Do: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Fr: nach Terminvereinbarung

Ansprechpartner

Jan Jeschke
 03591 5251-68000
 03591 5250-68000

Die Luftbilder dienen unter anderem 

  • der Erfassung von Flächen
  • der Beobachtung von Wald, Natur und Gewässern
  • der Erstellung von Planungsunterlagen und Arbeitsgrundlagen

Die Luftbilder dienen dem Landratsamt Bautzen dazu, gesetzliche Aufgaben als

  • Untere Naturschutzbehörde
  • Untere Forstbehörde
  • Untere Wasserbehörde
  • Untere Vermessungs- und Flurneuordnungsbehörde
  • Untere Immissionsschutzbehörde
  • Untere Abfallbehörde
  • Untere Bodenschutzbehörde
  • Untere Brand- und Katastrophenschutzbehörde

zu erfüllen.

Das Landratsamt Bautzen erstellt die Luftbilder mit Drohnen, die beim Luftfahrtbundesamt registriert sind.

Nein, das Landratsamt Bautzen benötigt keine Genehmigung zum Betrieb der Drohnen.

Nein, die Luftbilder werden nur amtsintern verwendet und nicht veröffentlicht.

Sind auf den Luftbildern Personen oder KFZ-Kennzeichen zu erkennen, werden die Bilder entweder gelöscht oder Personen und Kennzeichen werden retuschiert. 

Fühlen Sie sich dennoch in Ihren Datenschutzrechten verletzt, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten des Landratsamtes Bautzen wenden:

Entstand Ihnen durch den Einsatz einer Drohne des Landratsamtes Bautzen ein materieller Schaden, wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartner in Haftpflichtfällen:

Die wesentlichen Rechtsgrundlagen unserer Arbeit sind die Luftverkehrs-Ordnung, die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24.05.2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge und die Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 der Kommission vom 12.03.2019 über unbemannte Luftfahrzeugsysteme und Drittlandbetreiber unbemannter Luftfahrzeugsysteme.