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Beratung zum Unterhalt

gehört zu: Unterhalt

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Di: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Fr: nach Vereinbarung

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Ansprechpartnerin

Gabriele Michler
 03591 5251-51410
 03591 5250-51410

Ansprechpartnerin

Ines Reißig
 03591 5251-51414
 03591 5250-51414

Ansprechpartnerin

Sabine Haustein
 03591 5251-51417
 03591 5250-51417

Das Jugendamt berät und hilft, Unterhaltsansprüche durchzusetzen:

  • Mütter und Väter, die allein für ein Kind sorgen oder sorgeberechtigt sind
  • volljährige Kinder bis zur Vollendung des zwanzigsten Lebensjahres
  • Mütter, die kürzlich entbunden haben und selbst einen Unterhaltsanspruch gegen den Vater des Kindes geltend machen wollen.

Die Beratung zum Kindesunterhalt im Jugendamt ist ein freiwilliges Angebot.

Weiterhin können Absprachen allein mit dem anderen Elternteil erfolgen oder ein Rechtsanwalt beauftragt werden.

Die Höhe des monatlich zu zahlenden Kindesunterhalts richtet sich nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes.

Das staatliche Kindergeld wird in der Regel zur Hälfte abgezogen.

Bezieht das Kind auch Einkünfte, z.B. Ausbildungsvergütung, BAföG oder Halbwaisenrente, können diese den Unterhaltsbedarf mindern.

Weitere Informationen zum Kindesunterhalt

Es kann ein Antrag auf Unterhaltsvorschussleistungen gestellt werden.

Auch die Einrichtung einer Beistandschaft zur Unterstützung ist möglich.

Weitere Informationen für Alleinerziehende