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Dienstleistung

Aufenthalts­gestattung und Duldung

gehört zu: Ausländerrecht

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Landratsamt Bautzen
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Mo: für Besucher geschlossen
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Fr: für Besucher geschlossen

Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Fällt der Auszahltag für Geldleistungen auf einen Montag, Mittwoch oder Freitag, ist von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr geöffnet.

Bitte wenden Sie sich an

Bereich Asylrecht
 03591 5251-34444
 03591 5250-34444

Bitte vereinbaren Sie Ihren Besuchstermin per E-Mail. Geben Sie dabei bitte Ihren vollständigen Vor- und Familiennamen und Ihr Geburtsdatum an.

Eine Aufenthaltsgestattung ist kostenfrei.

Die Aussetzung einer Abschiebung (Duldung) kostet:

  • nur als Klebeetikett 58,00 Euro
  • mit Trägervordruck 62,00 Euro

Die Erneuerung einer Duldung kostet:

  • nur als Klebeetikett 33,00 Euro
  • mit Trägervordruck  37,00 Euro

Die Aufhebung oder die Änderung einer Auflage in der Duldung kostet 50,00 Euro.

Von den Kosten können in der Regel folgende Personengruppen befreit werden:

  • Asylberechtigte
  • Resettlement-Flüchtlinge
  • sonstige ausländische Flüchtlinge oder subsidiär schutzberechtigte Ausländer
  • Leistungsbezieher nach dem zweiten oder zwölften Sozialgesetzbuch oder dem  Asylbewerberleistungsgesetz.

Um ein Chancen-Aufenthaltsrecht für 18 Monate zu erhalten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die wichtigsten sind:

  • Sie sind im Besitz einer Duldung 
  • Sie hielten sich zum Stichtag 31.10.2022 mindestens 5 Jahre ununterbrochen  im Bundesgebiet auf 
  • Sie blieben straffrei
  • Sie haben keine vorsätzlich falschen Angaben zu Ihrer Identität und Staatsangehörigkeit gemacht, die eine Abschiebung verhindern
  • Sie bekennen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung

Für den Antrag nutzen Sie bitte das Formular auf dieser Seite.

Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht besteht die Möglichkeit, die notwendigen Voraussetzungen für einen dauerhaften rechtmäßigen Aufenthalt zu schaffen.