Der Beschluss des Kreistages für den Erhalt der Geburtenklinik im Krankenhaus Kamenz wird juristisch überprüft.
Ein Mitglied des Kreistages hat beim Verwaltungsgericht Dresden gegen den Beschluss des Sonderkreistages vom 31. Mai 2026 Klage eingereicht und zugleich einstweiligen Rechtsschutz beantragt.
Das Gericht hat den Landkreis zur kurzfristigen Stellungnahme aufgefordert. Dieser ist der Landkreis unverzüglich nachgekommen.
In der Klage wird die Eilbedürftigkeit bestritten, die Grundlage für die kurzfristig angesetzte Sondersitzung war. Zudem wird kritisiert, dass in den Sitzungsunterlagen wichtige Unterlagen gefehlt hätten.
Mit einer Entscheidung des Gerichts wird in den nächsten Tagen gerechnet. Bis dahin ist der Landkreis durch das Gericht angehalten worden, keine Schritte zum Vollzug des Beschlusses vorzunehmen.
Rückblick
In der Sondersitzung am 31. Mai 2026 hatte der Kreistag beschlossen, mit einem Zuschuss von bis zu 500.000 Euro den Erhalt der Geburtenklinik am Kamenzer Krankenhaus bis längstens zum Ende des Jahres 2026 zu ermöglichen. Zur Gegenfinanzierung wurde eine Reduzierung des ÖPNV-Angebotes an Wochenenden und in den Ferien beschlossen.
- Geburtsklinik Kamenz: Landrat führte Gespräche mit Ministerin und Landesdirektion Lsesen Sie dazu die Meldung vom 30.05.2026
- Ergebnis der außerordentlichen Sitzung des Kreistages am 31.05.2026