Bautzen, DER LANDKREIS

Schaffung neuer Formate der beruflichen Aus- und Weiterbildung - mit Fördermitteln des Freistaates Sachsen

25.04.2023

Die ESF Plus-Richtlinie Zukunft berufliche Bildung unterstützt Vorhaben zur Berufsausbildung und Weiterbildung in Sachsen und ist ein gemeinschaftliches Vorhaben des Freistaates Sachsen und der Europäischen Union. Das Programm wurde bis 2027 verlängert.

ESF Plus-Richtlinie Zukunft berufliche Bildung

Das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ruft insbesondere Bildungsträger und Unternehmen dazu auf, Projektideen zur beruflichen Weiterbildung einzureichen.

Gefördert werden regionalspezifische und bedarfsgerechte Vorhaben der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Weiterentwicklung der bestehenden und Schaffung neuer beziehungsweise kreativer Angebote und Formate der beruflichen Aus- und Weiterbildung.

Wer kann Fördermittel zur Fachkräftesicherung beantragen?

  • natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft
  • juristische Personen oder Personenvereinigungen des privaten und öffentlichen Rechts, welche ihren Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen haben

Wo können die Fördermittelanträge gestellt werden und nach welchen Voraussetzungen werden sie vergeben?

Ansprechpartner für Beratung und Antragstellung sowie Bewilligungsstelle ist die Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB). Projektskizzen sind in elektronischer Form einzureichen. Diese werden durch die SAB unter Beteiligung der regionalen Fachkräfteallianz fachlich-inhaltlich bewertet und ausgewählt.

Die Vorhaben adressieren aktuelle Herausforderungen der Beruflichen Bildung, beispielsweise:

  • Berufsbildung in Zeiten der Digitalisierung
  • Berufsbildung in Zeiten von Umweltschutz, Klimaschutz und -anpassung sowie resilienter kohlenstoffarmer Wirtschaftsentwicklung
  • Berufsbildung im Zusammenhang mit dem Strukturwandel
  • Berufsbildung unter Berücksichtigung der zunehmenden Diversität des Fachkräftepotentials und eines geschlechtsspezifisch geprägten Ausbildungs- und Arbeitsmarktes
  • Berufsbildung unter Berücksichtigung betrieblicher Aus- und Weiterbildungskapazitäten und -voraussetzungen, insbesondere von Kleinst- und Kleinunternehmen
  • mit der Berufsbildung im Zusammenhang stehende begleitende notwendige Qualifizierungsbedarfe der Lehrenden bzw. des Ausbildungspersonals
  • Etablierung eines durchgängig dualen Bildungsweges (Verzahnungsmöglichkeiten der dualen Ausbildung mit Weiterbildungsgängen für einen direkten Übergang Schule – Ausbildung – Aufstiegsfortbildung/Duales Studium bis zu DQR-Niveaustufen 6 und 7)

Hier können Sie sich das Handlungskonzept der Fachkräfteallianz herunter laden:

Ihr Ansprechpartner im Landratsamt

Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung Koordination der Fachkräfteallianz. Gern können Sie sich hier auch zu Ihrem Projekt beraten lassen. Auf der Dienstleistungsseite finden Sie auch weitere Informationen zum Förderverfahren und zur Rechtsgrundlage.