Eine Information der Staatlichen Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft.
Die Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft informiert über Naturschutzmonitoring
Die Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) ist nach dem Sächsischen Naturschutzgesetz in Verbindung mit der Zuständigkeitsverordnung Naturschutz dafür zuständig, Daten im Rahmen von Monitoringmaßnahmen nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie zu erfassen, aufzuarbeiten und den zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen.
Mitarbeiter sind zum Betreten der Privatgrundstücke berechtigt
Auf der Grundlage naturschutzrechtlicher Vorschriften sind die Bediensteten und Beauftragten der Naturschutz- und Fachbehörden befugt, zur Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege während der Tageszeit Grundstücke zu betreten. Ihnen ist es kraft Gesetzes auch gestattet, dort Erhebungen, naturschutzfachliche Beobachtungen, Vermessungen und Bodenuntersuchungen sowie ähnliche Dienstgeschäfte vorzunehmen.
Als Tageszeit gilt die Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Grundstücke in der freien Landschaft oder im Wald können für naturschutzfachliche Beobachtungen auch während der Nachtzeit betreten werden, wobei Störungen der Jagdausübung zu vermeiden sind.
Die Grundstückseigentümer und die sonstigen Berechtigten sind laut der Vorschriften des Sächsischen Naturschutzgesetzes über die Maßnahmen zu benachrichtigen. Da sich die Erhebungen im Rahmen des oben genannten Monitorings auf eine Vielzahl von Grundstücken erstrecken, erfolgt die Benachrichtigung in Form einer öffentlichen Bekanntmachung.
Untersuchungen im Rahmen des Naturschutzmonitorings
Die BfUL führt mit eigenen Bediensteten sowie mit Beauftragten im Jahr 2024 folgende Untersuchungen durch:
- Erhebung vogelkundlicher Daten in folgenden Vogelschutzgebieten:
- 37 – „Teichgebiet Biehla-Weißig“
- 38 – „Jeßnitz und Thury“
- 39 – „Doberschützer Wasser“
- 41 – „Spreeniederung Malschwitz“
- 42 – „Feldgebiete in der östlichen Oberlausitz“
- 43 – „Dubringer Moor"
- 44 – „Bergbaufolgelandschaft bei Hoyerswerda“
- 46 – „Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“
- Erhebung von Daten zu Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie in folgendem FFH-Gebiet:
- 061E – „Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft"
- Erhebung naturschutzfachlicher Daten in einem dauerflächengestützten Monitoring von Lebensraumtypen und Arten der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (Fledermäuse, Rotbauchunke, Laubfrosch, Kammmolch, Schmalbindiger Breitflügel-Tauchkäfer, Scharlachkäfer und Scheidenblütgras) sowie der Vogelschutzrichtlinie (insbesondere Monitoring häufiger Brutvogelarten und Wasservogelzählung).
Dafür müssen im Einzelfall durch die Bediensteten der BfUL Privatgrundstücke betreten oder befahren werden. Die BfUL-Bediensteten und deren Beauftragte sind verpflichtet die Dienstausweise oder ein entsprechendes Nachweisdokument mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Mehr zum Thema Naturschutzmonitoring
Naturschutzfachliche Hintergründe zu den Monitoringmaßnahmen der BfUL (Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft )finden Sie auf folgenden Seiten im Themenportal Natura 2000 des Freistaates Sachsen.
- https://www.bful.sachsen.de/aktuelle-kartierungen-und-projekte-5198.html Hier finden Sie in der Rubrik "Aktuelle Kartierungen" eine Übersichtkarte und eine Tabelle mit dem Untersuchungsprogramm 2023 der BfUL zu NATURA 2000.
- https://www.natura2000.sachsen.de/fauna-flora-habitat-gebiete-in-sachsen-30440.html Hier finden Sie die Auflistung sowie weitere Informationen zu den Fauna-Flora-Habitat-Gebieten in Sachsen.
- https://www.natura2000.sachsen.de/vogelschutzgebiete-in-sachsen-30442.html Hier finden Sie die Auflistung sowie weitere Informationen zu den Vogelschutzgebieten in Sachsen.
- https://www.natura2000.sachsen.de/spa-monitoring-21301.html Hier erhalten Sie weiterführende Informationen zum Monitoring in Europäischen Vogelschutzgebieten (SPA-Monitoring).
Rechtliche Grundlagen
Auf den nachfolgenden Webseiten können Sie sich zu den rechtlichen Grundlagen für die Datenerhebung durch die BfUL (Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft) informieren.
- https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/12836-Saechsisches-Naturschutzgesetz Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG)
- https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/13766-Zustaendigkeitsverordnung-Naturschutz#p3 Zuständigkeitsverordnung Naturschutz, § 3 (Aufgaben des Staatsbetriebes Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft )
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:01992L0043-20130701 Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen
- https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:020:0007:0025:DE:PDF Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten