Bautzen, DER LANDKREIS

Erhebung naturschutzfachlicher Daten im Landkreis Bautzen

Schilfrohrsänger
18.04.2024

Eine Information der Staatlichen Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft.

Die Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft informiert über Naturschutzmonitoring

Die Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) ist nach dem Sächsischen Naturschutzgesetz in Verbindung mit der Zuständigkeitsverordnung Naturschutz dafür zuständig, Daten im Rahmen von Monitoringmaßnahmen nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie zu erfassen, aufzuarbeiten und den zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen. 

Mitarbeiter sind zum Betreten der Privatgrundstücke berechtigt

Auf der Grundlage naturschutzrechtlicher Vorschriften sind die Bediensteten und Beauftragten der Naturschutz- und Fachbehörden befugt, zur Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege während der Tageszeit Grundstücke zu betreten. Ihnen ist es kraft Gesetzes auch gestattet, dort Erhebungen, naturschutzfachliche Beobachtungen, Vermessungen und Bodenuntersuchungen sowie ähnliche Dienstgeschäfte vorzunehmen.

Als Tageszeit gilt die Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Grundstücke in der freien Landschaft oder im Wald können für naturschutzfachliche Beobachtungen auch während der Nachtzeit betreten werden, wobei Störungen der Jagdausübung zu vermeiden sind.

Die Grundstückseigentümer und die sonstigen Berechtigten sind laut der Vorschriften des Sächsischen Naturschutzgesetzes über die Maßnahmen zu benachrichtigen. Da sich die Erhebungen im Rahmen des oben genannten Monitorings auf eine Vielzahl von Grundstücken erstrecken, erfolgt die Benachrichtigung in Form einer öffentlichen Bekanntmachung.

Untersuchungen im Rahmen des Naturschutzmonitorings

Die BfUL führt mit eigenen Bediensteten sowie mit Beauftragten im Jahr 2024 folgende Untersuchungen durch:

  • Erhebung vogelkundlicher Daten in folgenden Vogelschutzgebieten:
    • 37 – „Teichgebiet Biehla-Weißig“
    • 38 – „Jeßnitz und Thury“
    • 39 – „Doberschützer Wasser“
    • 41 – „Spreeniederung Malschwitz“
    • 42 – „Feldgebiete in der östlichen Oberlausitz“
    • 43 – „Dubringer Moor"
    • 44 – „Bergbaufolgelandschaft bei Hoyerswerda“
    • 46 – „Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“
  • Erhebung von Daten zu Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie in folgendem FFH-Gebiet:
    • 061E – „Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft"
  • Erhebung naturschutzfachlicher Daten in einem dauerflächengestützten Monitoring von Lebensraumtypen und Arten der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (Fledermäuse, Rotbauchunke, Laubfrosch, Kammmolch, Schmalbindiger Breitflügel-Tauchkäfer, Scharlachkäfer und Scheidenblütgras) sowie der Vogelschutzrichtlinie (insbesondere Monitoring häufiger Brutvogelarten und Wasservogelzählung).

Dafür müssen im Einzelfall durch die Bediensteten der BfUL Privatgrundstücke betreten oder befahren werden. Die BfUL-Bediensteten und deren Beauftragte sind verpflichtet die Dienstausweise oder ein entsprechendes Nachweisdokument mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Mehr zum Thema Naturschutzmonitoring

Naturschutzfachliche Hintergründe zu den Monitoringmaßnahmen der BfUL (Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft )finden Sie auf folgenden Seiten im Themenportal Natura 2000 des Freistaates Sachsen.

Rechtliche Grundlagen

Auf den nachfolgenden Webseiten können Sie sich zu den rechtlichen Grundlagen für die Datenerhebung durch die BfUL (Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft) informieren.