Bautzen, DER LANDKREIS

Ehrenamtsförderung: Antrag kann ab sofort gestellt werden

Sie sehen gestapelte Münzen unterschiedlich hoch
Jetzt Antrag auf Förderung aus dem kommunalen Ehrenamtsbudget stellen.
03.01.2024

Anträge können bis 30.09.2024 gestellt werden

Kommunales Ehrenamtsbudget - Anträge auf Ehrenamtsförderung für 2024 jetzt stellen

Ehrenamtliche Vereine und Initiativen sowie Privatpersonen, die sich ehrenamtlich engagieren, haben ab 01.01.2024 die Möglichkeit Anträge auf Förderung aus dem Kommunalen Ehrenamtsbudget für das Jahr 2024 zu stellen. Der Landkreis Bautzen reicht die Mittel an die Ehrenamtlichen im Landkreis Bautzen auch dieses Jahr weiter. Für 2023 konnten über 300 Projekte mit einem Gesamtbudget von circa 190.000 Euro gefördert werden.

Der Freistaat Sachsen stellt zusammen mit dem Landkreis Bautzen das kommunale Ehrenamtsbudget auch im Jahr 2024 wieder zur Verfügung.

„Von Vereinskleidung über neue Farbe für das Vereinsheim bis hin zu Dankeschön-Treffen oder Material für neue Sitzgelegenheiten –  es gab viele Möglichkeiten, mit denen den Ehrenamtlichen Gutes getan werden konnte“, betont die Ehrenamtsbeauftragte des Landkreises.

Verfahren läuft bis 30.09.2024

Die Antragstellung erfolgt mittels eines einfachen Onlineverfahrens. Das Landratsamt Bautzen entscheidet über die Förderfähigkeit. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Wichtig ist, dass die Maßnahme im Jahr 2024 umzusetzen ist.

Zwischen 200 Euro und 1.500 Euro können beantragt werden

Zuwendungsfähig sind Projekte, Maßnahmen oder Vorhaben zur Gewinnung von Bürgern für ein Ehrenamt, zur Unterstützung der Ausübung eines Ehrenamtes, zur Anerkennung und Würdigung Ehrenamtlicher oder die Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Ehrenamtes stehen.

Nicht gefördert werden Investitionen, Personalausgaben oder Aufwandsentschädigungen sowie Maßnahmen, die bereits durch andere Förderprogramme unterstützt werden z.B. durch die Sportförderrichtlinie, Feuerwehrrichtlinie, Kulturförderrichtlinie oder Förderrichtlinie der Stiftung für das sorbische Volk.

Weitere Informationen zur Antragsstellung Ehrenamtsförderung finden Sie hier:

Hier finden Sie das Formular.

Hier finden Sie den Kontakt der Ehrenamtsbeauftragten.