Bautzen, DER LANDKREIS

Ehrenamtsförderung 2026

Sie sehen viele Stapel von Münzen
Ehrenamt stärken – Fördermittel für 2026: Ihre Chance im Landkreis Bautzen
26.01.2026

Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihr Projekt mit Unterstützung der Fördermittel umzusetzen!

Förderanträge ab 1. Februar 2026 möglich – Starkes Zeichen für das Ehrenamt im Landkreis Bautzen

Der Landkreis Bautzen setzt auch im Jahr 2026 ein deutliches Zeichen für die Wertschätzung und Stärkung des Ehrenamtes. Ab dem 1. Februar 2026 können Vereine und Initiativen wieder Anträge auf Förderung aus dem kommunalen Ehrenamtsbudget sowie dem kommunalen Bürgerbudget stellen. Ab Februar ist der Onlineantrag auf der Website des Landkreises Bautzen freigeschalten.

Die erforderlichen Mittel stellt der Freistaat Sachsen dem Landkreis Bautzen erneut zur Verfügung. Damit wird das ehrenamtliche Engagement vor Ort gezielt unterstützt und weiter gestärkt – ein wichtiges Signal für die vielen Ehrenamtliche, die sich tagtäglich für das Gemeinwohl einsetzen.

Ehrenamt stärkt Gemeinschaft und Lebensqualität

Ehrenamtliches Engagement ist ein unverzichtbarer Bestandteil des gesellschaftlichen Zusammenhalts im Landkreis Bautzen. Ob in Vereinen, Initiativen oder Projekten – Ehrenamtliche gestalten das Leben in Städten und Gemeinden aktiv mit, fördern das Miteinander und tragen maßgeblich zur Lebensqualität in der Region bei.

Mit der Ehrenamtsförderung möchte der Landkreis Bautzen gemeinsam mit dem Freistaat Sachsen auch 2026 Anreize schaffen, dieses Engagement zu erhalten, weiterzuentwickeln und sichtbar zu würdigen.

Was wird gefördert?

Die Fördermittel können für eine Vielzahl von Projekten und Initiativen beantragt werden, die das Ehrenamt stärken und die Lebensqualität im Landkreis Bautzen weiter fördern. Dazu zählen unter anderem:

  • Projekte zur Unterstützung der ehrenamtlichen Tätigkeit,
    z. B. die Anschaffung von Vereinskleidung oder notwendiger Ausstattung
  • Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen,
    z. B. Vereinsfeste oder Maßnahmen zur Anerkennung und zum Dank an ehrenamtlich Engagierte
  • Unterstützung kommunaler bzw. lokaler Projekte mit niederschwelligen bürgerschaftlichen Beteiligungsverfahren
    z.B. Nachbarschaftsprojekte, Bürgercafés

Voraussetzungen für die Antragstellung

  • Antragsberechtigt sind Vereine und Initiativen, die sich mit ihrem Engagement positiv in ihrer Region oder im gesamten Landkreis Bautzen auszeichnen
  • Pro Verein oder Initiative kann ein Antrag gestellt werden
  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht
  • Über die Förderfähigkeit entscheidet der Landkreis Bautzen im Rahmen der verfügbaren Mittel

Jetzt Engagement zeigen und Förderung nutzen

Der Landkreis Bautzen lädt alle engagierten Vereine und Initiativen herzlich ein, die Fördermöglichkeiten zu nutzen und ihre Projekte und Ideen einzureichen.

 

Hier finden Sie den Kontakt der Ehrenamtsbeauftragten.