Bautzen, DER LANDKREIS

Corona-Bericht Landkreis Bautzen vom 30.03.2020

30.03.2020

Stand 15:00 Uhr

171 Personen im Landkreis Bautzen mit Corona-Virus infiziert

Stand der Erkrankungen

Die Zahl der bestätigten Corona-Infizierten im Landkreis Bautzen ist auf 171 (+3 zum Vortag) gestiegen. 

Die Zahl der bislang angeordneten Quarantänen erhöhte sich auf 1468. Tatsächlich in Quarantäne befinden sich derzeit 774 Personen. 

Ein weiterer Patient ist wieder gesund. Insgesamt sind damit 13 Corona-Infizierte im Landkreis Bautzen genesen.

Aktuell werden vier Personen vorsichtshalber in einer Klinik behandelt. In allen Fällen ist jedoch aktuell kein schwerer Krankheitsverlauf zu verzeichnen.

Bislang ist eine infizierte Person im Landkreis Bautzen verstorben.

Maßnahmen und Empfehlungen der Behörden

  • Bahnverkehr nach Dresden und Görlitz
    Bei der Länderbahn (DLB) wird es im Zusammenhang mit der Corona-Krise auf den Strecken Dresden-Görlitz / Görlitz-Dresden (RE 1 und RB 60) und Dresden-Zittau / Zittau-Dresden (RE 2 und RB 61) ab dem 5. April 2020 Angebotsveränderungen geben. Auch wenn auf den beiden Eisenbahnstrecken nur noch ein um ca. 30 % eingeschränktes Angebot vorhanden sein wird, ist ein stabiler Grundfahrplan gesichert.
    https://www.zvon.de/de/Aktuelles/434/#q434
    Auch im Verkehrsverbund VVO wird – ab April 2020 – aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie der Verkehr reduziert.
    https://www.vvo-online.de/de/aktuelles/news/Corona.cshtml
     
  • Information zu Corona-Testergebnissen
    Das Landratsamt erreichen viele Anfragen zum Meldeweg von Corona-Testergebnissen.  
    Durch das Gesundheitsamt werden folgende Personen informiert:
    • durch das Gesundheitsamt getestete Personen mit positiven (Corona nachgewiesen)  und negativen (kein Corona nachgewiesen) Ergebnissen
    • durch in den Praxen der Hausärzte getestete Personen bei positiven Ergebnissen
    • durch in den Corona-Ambulanzen der Kassenärztliche Vereinigung (Anlaufpraxen) getestete Personen bei positiven Ergebnissen
  • Durch die Hausärzte werden folgende Personen informiert:
    • durch in den Praxen der Hausärzte getestete Personen bei negativen Ergebnissen
    • durch in den Corona-Ambulanzen der Kassenärztliche Vereinigung (Anlaufpraxen) getestete Personen bei negativen Ergebnissen
       
  • Information zum Aufruf „Helfen Sie den Helfern - fleißige Hobby-Näher gesucht!“
    Die ersten Behelfsmundschutze haben bereits am Montag das Landratsamt erreicht. Sie werden jetzt gewaschen und an Pflegeheime und soziale Dienste bei Bedarf verteilt. Aktuell sorgt ein im Internet verbreitetes Schreiben einer Münchner Anwaltskanzlei für Unsicherheiten bei Freiwilligen, die Behelfsmundschutze nähen. In dem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass bei einer falschen Bezeichnung der hergestellten Stücke Abmahnungen drohten. Das Landratsamt weist daraufhin, dass die Spendenaktion „Helfen Sie den Helfern“ mit dem Aufruf zur Anfertigung von Behelfsmundschützen nicht davon betroffen ist. Die Beteiligung an der Aktion ist absolut unbedenklich.
     
  • Häufig gestellte Fragen zu Ausgangsbeschränkungen des Freistaates
    https://www.coronavirus.sachsen.de/haeufige-fragen-zu-den-ausgangsbeschraenkungen-und-einschraenkungen-des-oeffentlichen-lebens-5074.html
     
  • Corona-Informationen auf der Website des Landkreises Bautzen
    Die Informationen auf www.landkreis-bautzen.de/corona wurden überarbeitet. Die Seite ist jetzt übersichtlicher und entsprechend der verschiedenen Zielgruppen gestaltet.
     
  • Anträge für Bleibeprämien für Berufspendler aus Tschechien und Polen online
    Für Berufspendler aus Tschechien und Polen aus dem Gesundheitssektor, die wegen der aktuellen Grenzregularien nicht täglich nach zu Hause zurückkehren können, sind jetzt die Antragsunterlagen freigeschaltet worden. Der Freistaat Sachsen unterstützt diese mit einem  Zuschuss zum Lebensunterhalt pro Person und Tag in Höhe von 40 Euro bzw. 20 Euro für Familienangehörige.  
    https://www.lds.sachsen.de/foerderung/?ID=16310&art_param=337

    Download Arbeitgeberbescheinigungen
    https://www.coronavirus.sachsen.de/unternehmen-arbeitgeber-und-arbeitnehmer-4136.html?_cp=%7B%7D#a-4499

Hinweise für Reiserückkehrer

  • Die internationalen Risikogebiete wurden zuletzt aktualisiert am 27.3.2020 um 20:50 Uhr. Neu sind die Region Île-de-France in Frankreich, der Bundesstaat New Jersey in den USA sowie Österreich (ganzes Land statt nur Tirol).  
    https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html
     
  • Personen, die in den vergangenen 14 Tagen aus diesen Gebieten zurückgekehrt sind, folgen bitte den Empfehlungen und Meldehinweisen des Gesundheitsamtes für Reiserückkehrer.
    https://www.landkreis-bautzen.de/download/Gesundheitsamt/Hinweis_Reiserueckkehrer.pdf
     
  • Personen, die aus einem Urlaubsgebiet zurückkehren, das kein Risikogebiet ist, können gern mit der Corona-Hotline Kontakt aufnehmen. Wenn Sie Erkältungssymptome bemerken, verständigen Sie zusätzlich Ihren Hausarzt. Dieser wird entscheiden, ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt und kann diese auch ausstellen. Der Hausarzt ist außerdem für die Medikamentenverordnung und ggf. zusätzliche therapeutische Maßnahmen zuständig.
     
  • Personen, die aus einem Urlaubsgebiet zurückkehren, das als Risikogebiet eingestuft ist, nehmen in jedem Fall mit der Corona-Hotline Kontakt auf: Wenn Sie Erkältungssymptome bemerkt haben, verständigen Sie zusätzlich Ihren Hausarzt, dieser soll entscheiden, ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt und nur er kann diese auch ausstellen. Der Hausarzt ist außerdem für die Medikamentenverordnung und ggf. zusätzliche therapeutische Maßnahmen zuständig. In der Regel ist es so, dass Sie bei Symptomen in eine Quarantäne versetzt werden und je nach Fall ein Abstrichtermin im Gesundheitsamt vereinbart wird.
     
  • Eine Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen für den Arbeitgeber oder generelle Abstriche bei Personen ohne Symptome werden im Gesundheitsamt und auch an anderer Stelle nicht durchgeführt.
     
  • Sollten Sie Erkältungssymptome haben, ohne dass ein Kontakt zu einem bestätigten Erkrankungsfall bzw. der Aufenthalt in einem Risikogebiet vorangegangen ist, melden Sie sich bitte telefonisch bei Ihrem Hausarzt zur weiteren Diagnostik.
     
  • Bitte beachten Sie: Nicht jeder Urlaubsrückkehrer befindet sich automatisch in Quarantäne.

Hinweise für Coronavirus-Infizierte und Menschen in Quarantäne

  • Sollte sich der Gesundheitszustand von Personen in Quarantäne verschlechtern, kann zu den Sprechzeiten (Mo-Fr: 9-17 Uhr, Sa-So: 9-12 Uhr) eine Meldung an die Corona-Hotline 03591 5251-12121 erfolgen. Außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte den Bereitschaftsdienst 116117.
  • Angehörige von Kontaktpersonen, die durch das Gesundheitsamt in Quarantäne versetzt wurden, sollen den Kontakt zu anderen Personen vorerst für die Dauer der Quarantäne reduzieren. Die Angehörigen stehen jedoch nicht unter Quarantäne und unterliegen damit auch nicht den strengen Auflagen.
  • Polizei kontrolliert Einhaltung von Quarantänen
    In Zusammenarbeit mit der Polizei verschärft das Gesundheitsamt die Kontrolle der angeordneten Quarantänen. Betroffene Personen, die durch die Kontrollanrufe des Gesundheitsamtes nicht erreichbar sind, werden der Polizei gemeldet. Diese sucht die Personen auf. Verstöße gegen eine angeordnete Quarantäne sind eine Straftat. Sie können mit empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Das gilt auch für die mündliche Anordnung des Gesundheitsamtes. Erste Verfahren wurden bereits eingeleitet. Bitte handeln Sie besonnen – Sie gefährden sonst die Gesundheit Ihrer Mitmenschen!

Wichtige Hotlines

  • Die Corona-Hotline des Landkreises Bautzen für medizinische Fragen/Verdachtsfälle/Reiserückkehrer
    Die Hotline ist von Montag bis Freitag täglich von 9.00 – 17.00 Uhr, am Sonnabend und Sonntag von 9.00 bis 12.00 Uhr zu erreichen.
    Telefon: 03591 5251-12121 
     
  • Bürgertelefon des Landkreises Bautzen für allgemeine Anfragen
    Das Bürgertelefon ist von Montag bis Freitag täglich von 9.00 – 17.00 Uhr besetzt.
    Telefon: 03591 5251-11511 / E-Mail: corona@lra-bautzen.de
    Hotline für Firmen: Beratungszentrum der Sächsischen Aufbaubank: 0351 4910- 1100.
     
  • Der Freistaat Sachsen hat eine zentrale Hotline für alle Fragen rund um die Corona-Pandemie eingerichtet. Dort können auch Fragen zu den Allgemeinverfügungen gestellt werden. Die Hotline ist von Montag bis Freitag täglich von 7.00 – 18.00 Uhr, am Sonnabend und Sonntag von 12.00 – 18.00 Uhr besetzt. Telefon: 0800 1000214 / E-Mail: corona-av@sms.sachsen.de
  • Corona-Sorgentelefon des Berufsbildungszentrum Bautzen (BBZ e.V.)
    Telefon 03591 671540, Montag bis Freitag von 10.00 Uhr – 14.00 Uhr 

  • Ökumenisches „Corona-Sorgentelefon“
    Telefon 0351 89692890, Montag bis Freitag: 9.00 – 18.00 Uhr  

     

Hinweise für Unternehmen und Arbeitnehmer

Umfangreiche Informationen finden Unternehmer und Arbeiternehmer unter www.landkreis-bautzen.de/corona sowie auf dem Corona-Portal des Freistaates unter www.coronavirus.sachsen.de.

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Allgemeine Hinweise

www.coronavirus.sachsen.de
Zentrales Corona-Pandemie-Portal des Freistaates Sachsen

www.landkreis-bautzen.de/corona
Allgemeine Informationen rund um das Corona-Virus und Handlungsempfehlungen