Bautzen, DER LANDKREIS

Corona-Bericht Landkreis Bautzen vom 22.05.2020

22.05.2020

Stand: 12:00 Uhr

Bislang 480 bestätigte Coronavirus-Infektionen im Landkreis Bautzen

Stand der Erkrankungen

Die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen im Landkreis Bautzen beträgt aktuell weiter 480 (+0 zum Vortag). Davon sind 114 Personen erkrankt. Hintergrund ist, dass am Himmelfahrtstag keine Tests durch Gesundheitsamt und Corona-Ambulanzen durchgeführt wurden.

Bislang haben 349 Patienten ihre Infektion überstanden. Die Zahl der aktuell angeordneten Quarantänen sinkt deutlich auf 298. Insgesamt konnten bislang 2451 Quarantänen aufgehoben werden.

Aktuell werden 15 positiv getestete Personen in einer Klinik behandelt. Es ist derzeit in zwei Fällen ein schwerer Verlauf zu verzeichnen.

Die Zahl der Neuinfektionen der letzten sieben Tage liegt bei 27. Der kritische Wert für notwendige Verschärfungen der Corona-Maßnahmen liegt für den Landkreis Bautzen bei 150 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen.

Transparenzhinweis: Dieser Zahl liegen die in unseren Corona-Berichten veröffentlichten Neuinfektionen zu Grunde. Aufgrund des Redaktionsschlusses für den Bericht kann es in Einzelfällen zu Abweichungen von den im Gesundheitsamt registrierten Infektionsmeldungen eines Tages kommen. 

Maßnahmen und Empfehlungen der Behörden

Sprechzeiten der Corona-Hotline

Die Corona-Hotline 03591 5251-12121 ist vom 21. bis 24. Mai 2020 von 9.00 bis 12.00 Uhr erreichbar.  Außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte den Bereitschaftsdienst 116117.

BSZ Hoyerswerda – keine weiteren Fälle

Nach einem Corona-Fall in einer Abiturklasse des BSZ Hoyerswerda sind nach umfangreichen Tests keine weiteren Fälle festgestellt worden.

Gesundheitsamt testet Erzieher und Kinder einer Kita

Wegen des Corona-Falls in einer Kindertagesstätte in Kamenz OT Brauna werden heute durch das Gesundheitsamt betroffene Kinder und Erzieher getestet. 

Corona-Entschädigung für Beschäftigte in Behindertenwerkstätten

Über ein neues Förderprogramm des Freistaates können Werkstätten für behinderte Menschen für jeden betroffenen Beschäftigten eine zweckgebundene Zuwendung zur Zahlung eines Anteils des Werkstattentgeltes in Höhe von 89 Euro je Monat des Betretungsverbotes erhalten. Die Werkstätten sind verpflichtet, die gewährten Fördermittel an die Beschäftigten auszuzahlen.

Corona-Hilfen für soziale Vereine und Jugendübernachtungsstätten in Sachsen

Gemeinnützige eingetragene Vereine und Verbände, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, gemeinnützige Stiftungen, Schullandheime, Familienbildungs- und Ferienstätten, Naturfreundehäuser, KiEZe (Kinder- und Jugenderholungsstätten), Jugendherbergen, Ehrenamts-, Demokratie- und Integrationsprojekte können ab Ende der kommenden Woche eine Soforthilfe des Freistaates Sachsen beantragen.

Corona-Hilfen für Umwelt- und Naturverbände

Sachsen unterstützt gemeinnützige Träger aus den Bereichen Energie, Klimaschutz, Umwelt, Land- und Forstwirtschaft sowie Nachhaltigkeit, die durch die Corona-Pandemie eine Deckungslücke bei den allgemeinen Betriebskosten erfahren haben. Anträge können ab sofort unter dem nachstehenden Link oder beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Referat 33 – Förderung, gestellt werden.

Neue Regeln für Reiserückkehrer aus dem Ausland

Ab 21. Mai 2020 gelten neue Regeln für Auslandsrückkehrer in Sachsen. Die Sächsische Quarantäne-Verordnung wurde aktualisiert. Rückkehrer aus dem Ausland müssen sich nur dann beim Gesundheitsamt melden, wenn sie aus Ländern einreisen, die außerhalb der EU liegen (inklusive: Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Großbritannien, Nordirland). Diese Einreisenden sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise in ihre Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer  Einreise ständig dort abzusondern. Außerdem muss das Gesundheitsamt informiert werden. Bei  Krankheitssymptomen ist ebenfalls das Gesundheitsamt unverzüglich zu informieren.

Für die EU-Länder gelten die Regeln nur, wenn Personen aus einem Land einreisen, das in den letzten sieben Tagen in Summe 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner meldete. Aktuell ist dies in keinen der genannten Länder der Fall. Für Auslandsrückkehrer aus diesen Gebieten, die sich aufgrund der bisherigen Regelungen noch in Quarantäne befinden, wird bei Symptomfreiheit die Quarantäne vorzeitig aufgehoben.

Abstimmung von Hygienekonzepten in der Kinder- und Jugendarbeit

Auch Angebote offener Kinder- und Jugendarbeit sind mit den neuen Corona-Regeln wieder möglich. Die entsprechende Verordnung sieht dazu eine Abstimmung von Hygienekonzepten der Einrichtungen mit dem Gesundheitsamt vor. Um die Abstimmung zu erleichtern können Träger jetzt ein Muster-Konzept ergänzen und unterschrieben an corona@lra-bautzen.de senden. Sollten sich noch Fragen ergeben, meldet sich das Gesundheitsamt binnen 24 Stunden. Anderenfalls gilt das Konzept als abgestimmt.

    Genehmigungen von Hygienekonzepten durch den Landkreis

    Mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung wird den Landkreisen für wenige Bereiche die Pflicht zur Genehmigung von Hygienekonzepten übertragen. Diese Regelung betrifft nur die folgenden Bereiche:  Theater, Musiktheater, Kinos, Konzerthäuser, Konzertveranstaltungsorte, Opernhäuser, Freibäder, Freizeit- und Vergnügungsparks. Eine Checkliste, was ein solches Konzept enthalten soll und wie es einzureichen ist, gibt es hier:

    Landratsamt bietet Tests für tschechische Berufspendler an

    Aufgrund der aktuellen Pendlerregelungen bietet der Landkreis Bautzen jetzt tschechischen Berufspendlern die Möglichkeit für Corona-Tests an. Für den Test melden sich die Arbeitnehmer oder deren Unternehmen über die Corona-Hotline im Bautzener Gesundheitsamt, um einen Termin zu vereinbaren. Zu diesem Termin muss ein gültiges Ausweisdokument vorgezeigt und eine Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers vorgelegt werden. Das entsprechende Formular gibt es hier zum Download. Der Landkreis Bautzen übernimmt die Hälfe der Testkosten, der verbleibende Kostenteil von rund 30 Euro wird dem Unternehmen in Rechnung gestellt.

      Hinweise für Coronavirus-Infizierte und Menschen in Quarantäne

      • Quarantäne ist kein Urlaub
        Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass eine angeordnete Quarantäne strikt zu befolgen ist.  Dazu zählt, dass triftige Gründe für das Verlassen der eigenen Wohnung, wie sie als Ausnahmen der Ausgangsbeschränkungen formuliert sind, nicht für Personen in Quarantäne gelten. Das Verlassen der Wohnung bzw. des Grundstücks ist daher auch nicht für Sport und Bewegung erlaubt. Personen, für die eine Quarantäne angeordnet wurde, haben sich auch im familiären Haushalt so weit wie möglich zu isolieren. Das bedeutet, dass auf gemeinsame Mahlzeiten und die gemeinsame Nutzung von Räumen verzichtet wird. Auch das gemütliche Feierabend-Bier mit dem Nachbar im Garten ist nicht gestattet. Für Personen in Quarantäne gelten zudem besondere Regeln bei der Müllentsorgung.
         
        • Sollte sich der Gesundheitszustand von Personen in Quarantäne verschlechtern, kann zu den Sprechzeiten (Montag, Mittwoch, Freitag: 8.30 – 13.00 Uhr, Dienstag & Donnerstag: 8.30 – 18.00 Uhr) eine Meldung an die Corona-Hotline 03591 5251-12121 erfolgen. Außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte den Bereitschaftsdienst 116117.
        • Angehörige von Kontaktpersonen, die durch das Gesundheitsamt in Quarantäne versetzt wurden, sollen den Kontakt zu anderen Personen vorerst für die Dauer der Quarantäne reduzieren. Sie stehen jedoch nicht unter Quarantäne und unterliegen damit auch nicht den strengen Auflagen.
           
      • Polizei kontrolliert Einhaltung von Quarantäne
        In Zusammenarbeit mit der Polizei verschärft das Gesundheitsamt die Kontrolle der angeordneten Quarantänen. Betroffene Personen, die durch die Kontrollanrufe des Gesundheitsamtes nicht erreichbar sind, werden der Polizei gemeldet. Diese sucht die Personen auf. Verstöße gegen eine angeordnete Quarantäne sind eine Straftat. Sie können mit empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Das gilt auch für die mündliche Anordnung des Gesundheitsamtes. Erste Verfahren wurden bereits eingeleitet. Bitte handeln Sie besonnen – Sie gefährden sonst die Gesundheit Ihrer Mitmenschen!

      Hinweise für Unternehmen und Arbeitnehmer

      Umfangreiche Informationen finden Unternehmer und Arbeiternehmer auf folgenden Webseiten.

      Wichtige Hotlines

      • Die Corona-Hotline 03591 5251 12121 des Landkreises Bautzen für medizinische Fragen/Verdachtsfälle/Reiserückkehrer ist werktags von Montag bis Freitag wie folgt besetzt.
        Mo: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
        Di: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
        Mi: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
        Do: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
        Fr: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
         

      • Das Bürgertelefon des Landkreises Bautzen für allgemeine Anfragen ist werktags von Montag bis Freitag wie folgt besetzt.

      Mo: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
      Di: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
      Mi: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
      Do: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
      Fr: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr

      Telefon: 03591 5251-11511
      E-Mail: corona@lra-bautzen.de

      • Hotline für Firmen: Beratungszentrum der Sächsischen Aufbaubank
        Telefon 0351 4910-1100
         
      • Der Freistaat Sachsen hat eine zentrale Hotline für alle Fragen rund um die Corona-Pandemie eingerichtet. Dort können auch Fragen zu den Allgemeinverfügungen gestellt werden. Die Hotline ist von Montag bis Freitag täglich von 7.00 bis 18.00 Uhr besetzt.

        Telefon: 0800 1000214
        E-Mail: corona-av@sms.sachsen.de
         
      • Ökumenisches „Corona-Sorgentelefon“
        Telefon 0351 89692890, Montag bis Freitag von 9.00 bis 18.00 Uhr
         
      • Beratungsangebote bei häuslicher Gewalt
        Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt Ostsachsen  
        Telefon: 03591 275824
        E-Mail: ist-ol-nsl@web.de

        Frauenschutzhaus Bautzen
        Telefon: 03591 45120
        www.fsh-bautzen.de