Stand: 16:30 Uhr
193 Personen im Landkreis Bautzen mit Corona-Virus infiziert
Stand der Erkrankungen
Die Zahl der bestätigten Corona-Infizierten im Landkreis Bautzen ist auf 193 (+ 4 zum Vortag) gestiegen.
Besonders stark betroffen ist ein kleineres Pflegeheim im Raum Hoyerswerda. In der Einrichtung wurden zahlreiche Angestellte und Bewohner positiv auf das Coronavirus getestet. Der personelle Engpass wird als kritisch bewertet. Das Gesundheitsamt steht in engem Kontakt mit dem Träger der Einrichtung, um Lösungen zu finden.
In Quarantäne befinden sich derzeit 609 Personen. Insgesamt konnten bislang 886 Quarantänen aufgehoben werden.
Zwei weitere Patienten sind wieder gesund. Insgesamt sind damit 24 Corona-Infizierte im Landkreis Bautzen genesen.
Aktuell werden fünf der im Landkreis Bautzen positiv getesteten Personen vorsichtshalber in einer Klinik behandelt. Hinzu kommen fünf weitere Corona-Patienten, die nicht aus dem Landkreis stammen, jedoch in hiesigen Kliniken behandelt werden. Insgesamt werden in den Kliniken im Landkreis Bautzen also 10 Corona-Patienten behandelt.
Zwei Patienten sind bisher im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Landkreis Bautzen verstorben.
Transparenzhinweis zur Meldung von Todesfällen mit Corona-Zusammenhang:
Wenn insbesondere ältere Menschen mit Vorerkrankungen versterben, erhalten wir Nachfragen, ob letztlich Alter und Vorerkrankungen oder die Corona-Infektion die Todesursache sind. In unserer Meldung haben wir alle Todesfälle aufgeführt, bei denen eine Corona-Infektion nachgewiesen wurde. Das Gesundheitsamt richtet sich hier nach den Hinweisen des Robert-Koch-Instituts. Demnach ist die Zählung als Corona-Fall auch dann vorzunehmen, wenn ggf. die Corona-Infektion nicht todesursächlich war.
Maßnahmen und Empfehlungen der Behörden
- Weitere Corona-Ambulanz in Radeberg wird vorbereitet
Eine weitere Corona-Ambulanz der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen bereitet der Landkreis Bautzen derzeit in Radeberg vor. Getestet werden dort ausschließlich Personen, die von ihrem Hausarzt in die Ambulanz überwiesen werden. Personen ohne Überweisung und Termin werden nicht getestet. Die Tests werden durch niedergelassene Ärzte vorgenommen. Das unangekündigte Aufsuchen der Ambulanz stellt einen Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkungen des Freistaates dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 150 Euro bestraft werden. Soweit sich der Corona-Verdacht nicht bestätigt, erhalten die Personen das Testergebnis direkt von ihrem Hausarzt, der die Überweisung ausgestellt hat. Nur bei bestätigten Corona-Fällen meldet sich das Gesundheitsamt des Landratsamtes.
Eine Corona-Ambulanz in Kamenz ist bereits zum Betrieb vorbereitet. In Bautzen und Hoyerswerda sind entsprechende Ambulanzen bereits aktiv.
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Hinweise für die Müllentsorgung bei Quarantänen
Private Haushalte, in denen mit dem Coronavirus infizierte Personen oder begründete Verdachtsfälle in häuslicher Quarantäne leben, sollen den Haushaltsmüll nicht trennen. Das heißt, neben dem Restmüll sollen auch Verpackungsabfälle (gelbe Tonne), und Biomüll für die Dauer der Quarantäne über die Restmülltonne entsorgt werden. Nicht in den Restmüll von Quarantänehaushalten gehören jedoch weiterhin Altpapier, Altglas, Elektroschrott und Batterien. Gegebenenfalls müssen diese aufbewahrt werden, bis sie wieder entsorgt werden können.
https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/235377
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Informationen zur Abfallentsorgung im Landkreis
Da das Landratsamt häufig Anfragen zur Abfallentsorgung insbesondere auf Wertstoffhöfen erreichen, stellt das Abfallamt aktuelle Informationen im Internet und auch über die Abfall-App des Landkreises zur Verfügung. Der Freistaat hat das Aufsuchen von Wertstoffhöfen erlaubt.
Die Entscheidung ob Wertstoffhöfe schließen richtet sich nach den Umständen der einzelnen Einrichtung und liegt in der Verantwortung der jeweiligen Kommune oder Firma. Der Landkreis Bautzen begrüßt jede aufrechterhaltene Öffnung, hat jedoch auch Verständnis für Schließungen.
https://www.landkreis-bautzen.de/uebersicht-einschraenkungen-bei-der-abfallentsorgung-durch-corona.php
- Ökumenisches „Corona-Sorgentelefon“ der Kirchen eingerichtet
Die evangelische Landeskirche und das Bistum Dresden-Meißen bieten ein gemeinsames "Corona-Sorgentelefon“ an. Das Telefon ist unter 0351 89692890 wochentags von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr erreichbar und steht auch Menschen ohne Kirchenzugehörigkeit offen.
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Selbständige können Rentenbeiträge aussetzen
Selbstständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind und durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten, können auf Antrag ihre Beitragszahlung bis 31. Oktober 2020 aussetzen. Dies gilt auch für Beiträge, die aufgrund einer Stundungsvereinbarung in Raten gezahlt werden. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland hin.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Mitteldeutschland/DE/Presse/Presseinformationen/20_05_Corona_Selbststaendige.html
- Tschechien verlängert Grenzkontrollen
Die Mitte März eingeführten Grenzkontrollen zu Deutschland und Österreich werden zunächst bis zum 24. April verlängert.
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Häufig gestellte Fragen zu Ausgangsbeschränkungen des Freistaates
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/FAQ_ab_010420.pdf
- Corona-Informationen auf der Website des Landkreises Bautzen
Die Informationen auf www.landkreis-bautzen.de/corona wurden überarbeitet. Die Seite ist jetzt übersichtlicher und entsprechend der verschiedenen Zielgruppen gestaltet.
Hinweise für Reiserückkehrer
- Gesundheitsamt testet alle Auslandsrückkehrer
Das Gesundheitsamt Bautzen testet alle Reiserückkehrer mit Rückkehr ab 28. März 2020 auf das Corona-Virus. Dies gilt für alle Auslandsreisen unabhängig davon, ob die besuchten Länder als Risikogebiete bewertet wurden. Getestet wird auch, wenn keine Krankheitssymptome vorliegen. Reiserückkehrer werden dringend aufgefordert, sich in jedem Fall an die Corona-Hotline des Landratsamtes unter Telefon 03591 5251 12121 (Mo-Fr: 9-17 Uhr, Sa-So: 9-12 Uhr) zu wenden. Wenn Sie Erkältungssymptome bemerkt haben, verständigen Sie zusätzlich Ihren Hausarzt, dieser soll entscheiden, ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt und nur er kann diese auch ausstellen. Der Hausarzt ist außerdem für die Medikamentenverordnung und ggf. zusätzliche therapeutische Maßnahmen zuständig.
- Eine Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen für den Arbeitgeber oder generelle Abstriche bei Personen ohne Symptome werden im Gesundheitsamt und auch an anderer Stelle nicht durchgeführt. Ausnahme sind die Reiserückkehrer: Hier erfolgt für alle ab 28.3.2020 zurückgekehrten Personen der Testabstrich durch das Gesundheitsamt.
- Sollten Sie Erkältungssymptome haben, ohne dass ein Kontakt zu einem bestätigten Erkrankungsfall bzw. der Aufenthalt in einem Risikogebiet vorangegangen ist, melden Sie sich bitte telefonisch bei Ihrem Hausarzt zur weiteren Diagnostik.
- Bitte beachten Sie: Nicht jeder Urlaubsrückkehrer befindet sich automatisch in Quarantäne.
- Die internationalen Risikogebiete wurden zuletzt aktualisiert am 31.3.2020. Frankreich und Spanien wurden hinzugefügt (zuvor waren nur einige Regionen in Frankreich und Spanien als internationale Risikogebiete ausgewiesen). Seit dem 31.03.2020 weist das RKI keine besonders betroffenen Gebiete in Deutschland mehr aus. In vielen Landkreisen gibt es Ausbrüche mit zum Teil großen Fallzahlen.
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html
Hinweise für Coronavirus-Infizierte und Menschen in Quarantäne
- Sollte sich der Gesundheitszustand von Personen in Quarantäne verschlechtern, kann zu den Sprechzeiten (Mo-Fr: 9-17 Uhr, Sa-So: 9-12 Uhr) eine Meldung an die Corona-Hotline 03591 5251-12121 erfolgen. Außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte den Bereitschaftsdienst 116117.
- Angehörige von Kontaktpersonen, die durch das Gesundheitsamt in Quarantäne versetzt wurden, sollen den Kontakt zu anderen Personen vorerst für die Dauer der Quarantäne reduzieren. Die Angehörigen stehen jedoch nicht unter Quarantäne und unterliegen damit auch nicht den strengen Auflagen.
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Polizei kontrolliert Einhaltung von Quarantänen
In Zusammenarbeit mit der Polizei verschärft das Gesundheitsamt die Kontrolle der angeordneten Quarantänen. Betroffene Personen, die durch die Kontrollanrufe des Gesundheitsamtes nicht erreichbar sind, werden der Polizei gemeldet. Diese sucht die Personen auf. Verstöße gegen eine angeordnete Quarantäne sind eine Straftat. Sie können mit empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Das gilt auch für die mündliche Anordnung des Gesundheitsamtes. Erste Verfahren wurden bereits eingeleitet. Bitte handeln Sie besonnen – Sie gefährden sonst die Gesundheit Ihrer Mitmenschen!
- Hinweise für Coronavirus-Infizierte und Menschen in Quarantäne Coronavirus-Infektion und häusliche Quarantäne. Merkblatt für Kontaktpersonen
- Verhalten beim Auftreten von Coronavirus-Infektionen - Merkblatt des Freistaates Sachsen
Wichtige Hotlines
- Die Corona-Hotline des Landkreises Bautzen für medizinische Fragen/Verdachtsfälle/Reiserückkehrer
Die Hotline ist von Montag bis Freitag täglich von 9.00 – 17.00 Uhr, am Sonnabend und Sonntag von 9.00 bis 12.00 Uhr zu erreichen.
Telefon: 03591 5251-12121
- Bürgertelefon des Landkreises Bautzen für allgemeine Anfragen
Das Bürgertelefon ist von Montag bis Freitag täglich von 9.00 – 17.00 Uhr besetzt.
Telefon: 03591 5251-11511 / E-Mail: corona@lra-bautzen.de
Hotline für Firmen: Beratungszentrum der Sächsischen Aufbaubank: 0351 4910- 1100.
- Der Freistaat Sachsen hat eine zentrale Hotline für alle Fragen rund um die Corona-Pandemie eingerichtet. Dort können auch Fragen zu den Allgemeinverfügungen gestellt werden. Die Hotline ist von Montag bis Freitag täglich von 7.00 – 18.00 Uhr, am Sonnabend und Sonntag von 12.00 – 18.00 Uhr besetzt. Telefon: 0800 1000214 / E-Mail: corona-av@sms.sachsen.de
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Corona-Sorgentelefon des Berufsbildungszentrum Bautzen (BBZ e.V.)
Telefon 03591 671540, Montag bis Freitag von 10.00 Uhr – 14.00 Uhr -
Ökumenisches „Corona-Sorgentelefon“
Telefon 0351 89692890, Montag bis Freitag: 9.00 – 18.00 Uhr
Hinweise für Unternehmen und Arbeitnehmer
Umfangreiche Informationen finden Unternehmer und Arbeiternehmer unter www.landkreis-bautzen.de/corona sowie auf dem Corona-Portal des Freistaates unter www.coronavirus.sachsen.de.
Downloads
- Verfahrensweise Reiserückkehrer Empfehlungen und Meldehinweise des Gesundheitsamtes für Reiserückkehrer
- https://www.coronavirus.sachsen.de/download/Fassung-RV-SaechsCoronaSchVO_31032020.pdf Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 31.03.2020
- https://www.coronavirus.sachsen.de/download/20-03-31AllgV-VeranS_Verbot-von-Veranstaltungen.pdf Verbot von Veranstaltungen – Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen vom 31.03.2020
- Fragebogen zur Selbsteinschätzung - Corona-Virus-Infektion
- Hinweise Bestattungswesen Empfehlungen des Gesundheitsamtes für Bestattungen
Allgemeine Hinweise
www.coronavirus.sachsen.de
Zentrales Corona-Pandemie-Portal des Freistaates Sachsen
www.landkreis-bautzen.de/corona
Allgemeine Informationen rund um das Corona-Virus und Handlungsempfehlungen