"Dresdener Straße" wird zur Ortsstraße abgestuft
Das Landratsamt Bautzen, Straßen- und Tiefbauamt, hat am 28.11.2025 folgende straßenrechtliche Allgemeinverfügung unter dem Aktenzeichen 650.1522:WAC-LEP-25_Abstufung erlassen:
Inhalt der Allgemeinverfügung
In der Gemeinde Wachau wird die etwa 0,520 Kilometer lange und innerhalb der geschlossenen Ortslagen von Leppersdorf verlaufende Gemeindeverbindungsstraße "Dresdener Straße" auf dem Flurstück 475/4 der Gemarkung Leppersdorf aus der Straßenklasse der Gemeindeverbindungsstraßen in die Straßenklasse der Ortsstraßen abgestuft. Die Gemeinde Wachau bleibt Trägerin der Straßenbaulast. Es wurden keine Widmungsbeschränkungen verfügt.
Gründe für die Abstufung
Im Zuge des Neubaus der Staatsstraße 95 (Bezeichnung im Baurechtsverfahren: Staatsstraße 177 "Neubau Radeberg - Bundesautobahn A 4") erfolgte nach Fertigstellung des 6. Bauabschnittes (Ortsumgehung Leppersdorf) die Umstufung der ehemaligen Staatsstraße 95 zwischen der Kreisstraße 9250 und der Gemarkungsgrenze Lichtenau (A4) zur Gemeindeverbindungsstraße. Grundlage ist der mit Planfestellungsbeschluss vom 26. Juli 2016 (Az: 0032-0522/450/8) festgestellte Plan für das Verkehrsvorhaben "Staatsstraße 177 "Neubau Radeberg – Bundesautobahn A 4". Ein Teil der Straße verläuft innerhalb der geschlossenen Ortslage. Sie dient dem allgemeinen innerörtlichen Verkehr, insbesondere der Erschließung der anliegenden Grundstücke. Sie war somit in die Straßenklasse der Ortsstraße einzustufen. Gemäß § 7 Absatz 2 Satz 2 Sächsisches Straßengesetz soll eine Straße umgestuft werden, wenn sie nicht in die ihrer Verkehrsbedeutung entsprechende Straßenklasse eingestuft ist. Das Landratsamt Bautzen ist nach § 7 Absatz 3 Satz 3 und § 49 Absatz 5 Satz 3 Nummer 2 Sächsisches Straßengesetz zuständige Behörde für dieses Verfahren.
Auslegung der Umstufungsverfügung
Die Abstufungsverfügung und die dazugehörige Karte können Sie vom 03.12.2025 bis zum 17.12.2025 im Landratsamt Bautzen, Straßen- und Tiefbauamt, Bahnhofstraße 4 in 02625 Bautzen einsehen. Bitte vereinbaren Sie dazu vorher einen Termin.
Bekanntmachung und Wirksamwerden
Die Umstufungsverfügung wird im Elektronischen Amtsblatt 49/2025 vom 03.12.2025 veröffentlicht und gilt am 17.12.2025, 24:00 Uhr, als bekannt gegeben.
- Elektronisches Amtsblatt 49/2025 barrierearmes Dokument
Ihre Rechte
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift an das Landratsamt Bautzen mit Sitz in Bautzen zu richten.
Bautzen, den 28.11.2025
Carina Rossille, Amtsleiterin Straßen- und Tiefbauamt
Rechtsgrundlage
- https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4785 Sächsisches Straßengesetz: Webseite der Sächsischen Staatskanzlei
Ihr Kontakt im Landratsamt
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