Gemeindeverbindungsstraße "Brackenweg" wird zum beschränkt-öffentlichen Weg abgestuft
Das Landratsamt Bautzen, Straßen- und Tiefbauamt, hat am 20.11.2025 folgende straßenrechtliche Allgemeinverfügung unter dem Aktenzeichen 650.1522:SCH-SCH-24-GVS-03-Brackenweg erlassen:
Inhalt der Allgemeinverfügung
In der Gemeinde Schwepnitz wird die etwa 2,506 Kilometer lange und außerhalb der geschlossenen Ortslagen von Schwepnitz und Bulleritz verlaufende Gemeindeverbindungsstraße 3 "Brackenweg" auf den Flurstücken Nr. 946/1, 946/a, 947, 954d der Gemarkung Bulleritz und den Flurstücken Nr. 228/1 und 232 der Gemarkung Schwepnitz aus der Straßenklasse der Gemeindeverbindungsstraßen in die Straßenklasse der beschränkt-öffentlichen Wege abgestuft. Die Gemeinde Schwepnitz bleibt Trägerin der Straßenbaulast. Es wurden die Widmungsbeschränkungen “frei für Radfahrer und Fußgänger” verfügt.
Gründe für die Abstufung
Die Straße verläuft außerhalb der geschlossenen Ortslage. Sie dient neben der Bewirtschaftung der anliegenden landwirtschaftlichen Grundstücke der Verbindung zwischen den Ortsteilen Bulleritz und Schwepnitz. Auf Grund der übermäßigen Nutzung der Straße über die derzeitig vorgesehenen Widmungsbeschränkungen (Tonnage), entstehen der Gemeinde unverhältnismäßige Unterhaltungskosten. Ein Ausbau zu einer regelkonformen Straße stellt sich als nicht wirtschaftlich dar. Die Erreichbarkeit beider Orte ist über die Staatsstraße 93 und die Bundesstraße 97 gegeben und der Umweg sowohl zeitlich als auch in der Entfernung zumutbar. Die materiell - rechtlichen Voraussetzungen der Vorschrift des § 8 Absatz 2 Satz 2 Sächsisches Straßengesetz für die dauerhafte Beschränkung des Gemeingebrauchs und der beabsichtigten Abstufung der verfahrensgegenständlichen Straße zum beschränkt-öffentlichen Weg liegen vor. Das Landratsamt Bautzen ist nach § 7 Absatz 3 Satz 3 und § 49 Absatz 5 Satz 3 Nummer 2 Sächsisches Straßengesetz zuständige Behörde für dieses Verfahren.
Auslegung der Umstufungsverfügung
Die Abstufungsverfügung und die dazugehörige Karte können Sie vom 03.12.2025 bis zum 17.12.2025 im Landratsamt Bautzen, Straßen- und Tiefbauamt, Bahnhofstraße 4 in 02625 Bautzen einsehen. Bitte vereinbaren Sie dazu vorher einen Termin.
Bekanntmachung und Wirksamwerden
Die Umstufungsverfügung wird im Elektronischen Amtsblatt 49/2025 vom 03.12.2025 veröffentlicht und gilt am 17.12.2025, 24:00 Uhr, als bekannt gegeben.
- Elektronisches Amtsblatt 49/2025 barrierearmes Dokument
Ihre Rechte
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift an das Landratsamt Bautzen mit Sitz in Bautzen zu richten.
Bautzen, den 28.11.2025
Carina Rossille, Amtsleiterin Straßen- und Tiefbauamt
Rechtsgrundlage
- https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4785 Sächsisches Straßengesetz: Webseite der Sächsischen Staatskanzlei
Ihr Kontakt im Landratsamt
Für Ihre Fragen zur Umstufungsverfügung nutzen Sie bitte den Kontakt auf der Seite dieser Dienstleistung.