Bautzen, DER LANDKREIS

Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Hoyerswerda und der Gemeinde Lohsa genehmigt

27.02.2026

Bekanntmachung des Landratsamtes Bautzen über die Genehmigung der Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Hoyerswerda und der Gemeinde Lohsa über die Erfüllung von Aufgaben des Datenschutzbeauftragten vom 8./16. September 2025

Das Landratsamt Bautzen als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde für die Stadt Hoyerswerda und die Gemeinde Lohsa hat mit Bescheid vom 10. November 2025 (AZ: 15.2-030.019:25-Hy-Loh) auf der Grundlage des § 72 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. April 2019 (SächsGVBl. S. 270), ), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Februar 2022 (SächsGVBl. S. 134) geändert worden ist, wie folgt entschieden:

„Die zwischen der Stadt Hoyerswerda und der Gemeinde Lohsa abgeschlossene Zweckvereinbarung vom 8./16. September 2025 über die Erfüllung von Aufgaben des Datenschutzbeauftragten wird genehmigt.“
Die Zweckvereinbarung wird hiermit bekannt gemacht.

Bautzen, den 10. November 2025
Landratsamt Bautzen
Udo Witschas, Landrat

 

Lesen Sie hier die Zweckvereinbarung der Stadt Hoyerswerda und der Gemeinde Lohsa vom 08.09.2025 und 16.09.2025