Die Unterlagen zur Vorprüfung können bis zum 07.08.2026 eingesehen werden.
Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt sind nicht zu erwarten
Das Landratsamt Bautzen hat über den Antrag der Sabowind GmbH zur Errichtung und dem Betrieb von fünf Windenergieanlagen nördlich von Lauta, Gemarkung Weißkollm, entschieden und die entsprechende Genehmigung erteilt.
Für das Vorhaben war eine Vorprüfung im Sinne des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.
Die Vorprüfung ergab, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Diese Feststellung ist gemäß § 5 Absatz 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht selbstständig anfechtbar.
Unterlagen können eingesehen werden
Die entscheidungsrelevanten Unterlagen können im Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, Sachgebiet Immissionsschutz, in 01917 Kamenz, Macherstraße 57 bis zum 07.08.2026 während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.
Bekanntmachung
Das Ergebnis der Vorprüfung wird im Elektronischen Amtsblatt 27/2026 vom 08.07.2026 bekannt gegeben.
Rechtsgrundlagen
- https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/ Bundesimmissionsschutzgesetz: Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
- https://www.gesetze-im-internet.de/uvpg/ Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung: Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
- https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18269-SaechsUVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen: Webseite der Sächsischen Staatskanzlei