Bautzen, DER LANDKREIS

Weiterer öffentlicher Hinweis zu einem Grundstücksverkauf in Neukirch

11.02.2026

Teilen Sie uns Ihr Interesse bis zum 25.02.2026 mit.

Angebot für Land- und Forstwirte

Das Landratsamt Bautzen muss über den Verkauf folgender Grundstücke nach dem Grundstücksverkehrsgesetz entscheiden:

Vertragsumfang
Gemarkung Flurstück Größe in Hektar  Nutzungsart
Gottschdorf 588 0,4040 Wald
Gottschdorf 600 0,4540 Wald
Gottschdorf 614 1,2840 Wald
Gottschdorf 661 1,1100 Wald
Gottschdorf 676 1,0500 Wald

Land- und Forstwirte, die diese Grundstücke zur Aufstockung ihres Betriebes erwerben möchten, teilen dies dem Landratsamt Bautzen bitte bis zum 25.02.2026 schriftlich mit.

Ihr Schreiben sollte Folgendes enthalten:

  • ein verbindliches Angebot
  • den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
  • das Aktenzeichen 61.1-780.21:0084/2026

Ihr Formular für den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit

Sie haben noch Fragen?

Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz":

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Genehmigung zum Verkauf der Grundstücke ist das Grundstücksverkehrsgesetz.