Die Unterlagen zur Vorprüfung können bis zum 18.02.2026 eingesehen werden.
Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt sind nicht zu erwarten
Der Zweckverband Industriepark Schwarze Pumpe beantragte die Genehmigung zur dauerhaften Umwandlung von 2,04 Hektar Waldfläche, um Bauflächen zur Gewerbeansiedlung zu schaffen.
Für die Waldumwandlung war eine Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen in Verbindung mit dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Die Vorprüfung ergab, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt werden muss. Dabei wurde auch eine in engem Zusammenhang stehende dauerhafte Waldumwandlung von 0,40 Hektar berücksichtigt, welche bereits 2025 ohne Umweltverträglichkeitsprüfung zur Umwandlung genehmigt wurde.
Diese Feststellung ist gemäß § 5 Absatz 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht selbständig anfechtbar.
Unterlagen können eingesehen werden
Die Prüfungsunterlagen können bis zum 18.02.2026 während der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung im Landratsamt Bautzen, Umwelt- und Forstamt in Kamenz, Macherstraße 55 eingesehen werden.
Rechtsgrundlagen
- https://www.gesetze-im-internet.de/uvpg Seite des Bundesministeriums für Justiz: Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
- https://www.revosax.sachsen.de/SaechsUVPG Seite der Sächsischen Staatskanzlei: Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen
- https://www.revosax.sachsen.de/SaechsWaldG/p8 Seite der Sächsischen Staatskanzlei: Waldgesetz für den Freistaat Sachsen, § 8
Ihre Ansprechpartner im Landratsamt
Mit Ihren Anregungen und Fragen zum Thema wenden Sie sich bitte an die Ansprechpersonen zur Dienstleistung „Waldrechtliche Verfahren“.