Bautzen, DER LANDKREIS

Waldumwandlung in Spreetal: Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich

20.01.2026

Die Unterlagen zur Vorprüfung können bis zum 18.02.2026 eingesehen werden.

Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt sind nicht zu erwarten

Der Zweckverband Industriepark Schwarze Pumpe beantragte die Genehmigung zur dauerhaften Umwandlung von 2,04 Hektar Waldfläche, um Bauflächen zur Gewerbeansiedlung zu schaffen.

Für die Waldumwandlung war eine Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen in Verbindung mit dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Die Vorprüfung ergab, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt werden muss. Dabei wurde auch eine in engem Zusammenhang stehende dauerhafte Waldumwandlung von 0,40 Hektar berücksichtigt, welche bereits 2025 ohne Umweltverträglichkeitsprüfung zur Umwandlung genehmigt wurde.

Diese Feststellung ist gemäß § 5 Absatz 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht selbständig anfechtbar.

Unterlagen können eingesehen werden

Die Prüfungsunterlagen können bis zum 18.02.2026 während der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung im Landratsamt Bautzen, Umwelt- und Forstamt in Kamenz, Macherstraße 55 eingesehen werden.

Rechtsgrundlagen

Ihre Ansprechpartner im Landratsamt

Mit Ihren Anregungen und Fragen zum Thema wenden Sie sich bitte an die Ansprechpersonen zur Dienstleistung „Waldrechtliche Verfahren“.