Die Unterlagen zur Vorprüfung können bis zum 05.12.2025 eingesehen werden.
Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt sind nicht zu erwarten
Die Lausitzer Energie Bergbau AG beantragte zur Errichtung des Erweiterungsbauwerks im Zuleitersystem Grubenwasseraufbereitungsanlage Schwarze Pumpe für das Teilvorhaben Kalkmilchaufbereitungsanlage die Genehmigung zur Umwandlung von 1,0974 Hektar Waldfläche, davon 0,3974 Hektar dauerhaft und 0,70 Hektar vorübergehend.
Für die Waldumwandlung war eine Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Die Vorprüfung ergab, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt werden muss.
Diese Feststellung ist gemäß § 5 Absatz 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht selbständig anfechtbar.
Unterlagen können eingesehen werden
Die Prüfungsunterlagen können während der Öffnungszeiten im Umwelt- und Forstamt des Landratsamtes Bautzen in Kamenz, Macherstraße 55 bis zum 05.12.2025 eingesehen werden.
Rechtsgrundlagen
- https://www.gesetze-im-internet.de/uvpg Seite des Bundesministeriums für Justiz: Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
- https://www.revosax.sachsen.de/SaechsUVPG Seite der Sächsischen Staatskanzlei: Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen
- https://www.revosax.sachsen.de/SaechsWaldG/p8 Seite der Sächsischen Staatskanzlei: Waldgesetz für den Freistaat Sachsen, § 8
Ihre Ansprechpartner im Landratsamt
Mit Ihren Anregungen und Fragen zum Thema wenden Sie sich bitte an die Ansprechpersonen zur Dienstleistung „Waldrechtliche Verfahren“.