Die Unterlagen können bis zum 25.03.2026 eingesehen werden.
Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt sind nicht zu erwarten
Die Stadt Hoyerswerda beantragte zur beabsichtigten Erschließung von Bauflächen innerhalb des Bebauungsplangebietes „Gewerbegebiet Schwarzkollm“ die nachträgliche Genehmigung zur dauerhaften Umwandlung von 2,0060 Hektar Waldfläche.
Dabei wurde auch eine in engem Zusammenhang stehende dauerhafte Waldumwandlungsfläche von 0,2554 Hektar berücksichtigt, welche bereits 2025 ohne Umweltverträglichkeitsprüfung zur Umwandlung genehmigt wurde.
Für die Waldumwandlung war eine Vorprüfung nach dem Gesetz über Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen in Verbindung mit dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Die Vorprüfung ergab, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt werden muss.
Gemäß § 5 Absatz 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar.
Unterlagen können eingesehen werden
Die Prüfunterlagen können während der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung im Umwelt- und Forstamt des Landratsamtes Bautzen in Kamenz, Macherstraße 55 bis zum 25.03.2026 eingesehen werden.
Rechtsgrundlagen
- https://www.gesetze-im-internet.de/uvpg Seite des Bundesministeriums für Justiz: Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
- https://www.revosax.sachsen.de/SaechsUVPG Seite der Sächsischen Staatskanzlei: Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen
- https://www.revosax.sachsen.de/SaechsWaldG/p8 Seite der Sächsischen Staatskanzlei: Waldgesetz für den Freistaat Sachsen, § 8
Ihre Ansprechpartner im Landratsamt
Mit Ihren Anregungen und Fragen zum Thema wenden Sie sich bitte an die Ansprechpersonen zur Dienstleistung „Waldrechtliche Verfahren“.