Bautzen, DER LANDKREIS

Vorbescheid zum Repowering von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien in Elsterheide erteilt

21.10.2026

Bekanntmachung eines Vorbescheides

Die UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG, Niederlassung Süd-Ost,  beantragte die Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides für die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen am Standort in 02979 Elsterheide, Ortsteil Klein Partwitz, Gemarkung Groß Partwitz Flurstücke 345, 358/1, 365/7 und 546.

Das Landratsamt Bautzen als untere Immissionsschutzbehörde erteilte im Hinblick auf die Fragestellungen des Antrages am 21.08.2026 den Vorbescheid.

Wesentlicher Inhalt des Vorbescheides

Der UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG, Niederlassung Süd-Ost mit Sitz in 01662 Meißen, Dr.-Eberle-Platz 1 wird auf Grundlage des § 9(1a) Bundes-Immissionsschutzgesetz ein Vorbescheid erteilt.:

Dieser stellt fest, dass

  1. durch die Festsetzungen des Bebauungsplans „Aqua Terra Lausitz– 2. Änderung" keine Abstandsanforderungen nach § 84 (2) Sächsische Bauordnung für die beantragten Repoweringvarianten ausgelöst werden.
  2. das Ziel Z 6.4.1 des Regionalplans Oberlausitz-Niederschlesien dem Vorhaben in keiner der drei beantragten Repoweringvarianten entgegengehalten werden kann. Die Grundzüge der Regionalplanung werden durch keine der drei Varianten berührt.

Ihre Rechte

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form, schriftformersetzend oder zur Niederschrift an das Landratsamt Bautzen mit Sitz in Bautzen zu richten..

Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente finden Sie auf dieser Seite:

Auslegung der Unterlagen

Sie können den Vorbescheid in der Zeit vom 21.10.2026 bis zum 05.11.2026 im Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt,  in 01917 Kamenz, Macherstraße 57 einsehen. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin.

Kontakt und Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite der Dienstleistung "Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren:

Bekanntgabe des Vorbescheides

Mit der öffentlichen Bekanntmachung im elektronischen Amtsblatt 42/ 2026 vom 21.10.2026 gilt der Vorbescheid gegenüber allen Dritten als zugestellt.

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: