Das Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, erteilte am 27.08.2026 einen Vorbescheid für den Neubau eines Multisortimentsmarktes mit 800 m² Verkaufsfläche in 01877 Bischofswerda, Neustädter Straße, Gemarkung Bischofswerda, Flurstücke 1904/1, 1903/3, 1903/7, 1903/6, 1890/16, 1903/12, 1903/13, 1902/15, 1902/10, 1890/10, 1890/13 (Aktenzeichen 632.20260123).
Verfügender Teil des Vorbescheides
Nach Maßgabe der eingereichten Bauvorlagen und der mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauzeichnungen sowie unter Beachtung der im weiteren Bescheid enthaltenen Auflagen wird für das Vorhaben ein Vorbescheid erteilt.
Das Vorhaben ist bauplanungsrechtlich zulässig. Die gesicherte Erschließung war im Verfahren nicht zu prüfen.
Ihre Rechte
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form, schriftformersetzend oder zur Niederschrift an das Landratsamt Bautzen mit Sitz in Bautzen zu richten..
Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente finden Sie auf dieser Seite:
Auslegung der Unterlagen
Als Nachbar im Sinne der Sächsischen Bauordnung können Sie den vollständigen Vorbescheid und die Verfahrensakte im Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, Macherstraße 57, 01917 Kamenz, Zimmer 102 während der Öffnungszeiten einsehen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.
Kontakt und Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite der Dienstleistung "Bauordnungsrechtliche Verfahren":
Zustellung an die Nachbarn
Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Elektronischen Amtsblatt 35/2026 vom 02.09.2026 gilt der Vorbescheid als den Nachbarn zugestellt.
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen zur Erteilung eines Vorbescheides und zur Beteiligung der Nachbarn und der Öffentlichkeit finden Sie auf Revosax, einer Seite des Freistaates Sachsen:
- https://www.revosax.sachsen.de/saechsische_bauordnung/75 Sächsische Bauordnung, § 75 Vorbescheid
- https://www.revosax.sachsen.de/saechsische_bauordnung/70 Sächsische Bauordnung, § 70 Beteiligung der Nachbarn und der Öffentlichkeit)