Bautzen, DER LANDKREIS

Vorbescheid für den Bau eines Produktionsgebäudes mit Tiefkühllager in Doberschau-Gaußig erteilt

02.09.2026

Das Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, erteilte am 26.08.2026 einen Vorbescheid für den Neubau eines Produktionsgebäudes mit anhängendem Tiefkühllager in 02692 Doberschau-Gaußig, Gewerbestraße, Gemarkung Gnaschwitz, Flurstück 110/3 (Aktenzeichen 632.20260555).

Verfügender Teil des Vorbescheids

Die Erweiterung des vorhandenen Gewerbebetriebs ist bauplanungsrechtlich unter folgenden Bedingungen zulässig:

  1. Das Vorhaben darf nur der Erweiterung des am Standort vorhandenen Gewerbebetriebs dienen. Die Errichtung eines eigenständigen Gewerbebetriebs ist unzulässig.
  2. Im Baugenehmigungsverfahren ist der mit dem Vorhaben einhergehende Eingriff in Natur und Landschaft durch geeignete naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu kompensieren.
  3. Im Baugenehmigungsverfahren ist die ordnungsgemäße Entsorgung des Niederschlagswassers nachzuweisen.

Ihre Rechte

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form, schriftformersetzend oder zur Niederschrift an das Landratsamt Bautzen mit Sitz in Bautzen zu richten..

Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente finden Sie auf dieser Seite:

Auslegung der Unterlagen

Als Nachbar im Sinne der Sächsischen Bauordnung können Sie den vollständigen Vorbescheid und die Verfahrensakte im Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, Macherstraße 57, 01917 Kamenz, Zimmer E09 während der Öffnungszeiten einsehen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.

Kontakt und Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite der Dienstleistung "Bauordnungsrechtliche Verfahren":

Zustellung an die Nachbarn

Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Elektronischen Amtsblatt 35/2026 vom 02.09.2026 gilt der Vorbescheid als den Nachbarn zugestellt.

    Rechtsgrundlagen

    Die Rechtsgrundlagen zur Erteilung eines Vorbescheides und zur Beteiligung der Nachbarn und der Öffentlichkeit finden Sie auf Revosax, einer Seite des Freistaates Sachsen: