Bautzen, DER LANDKREIS

Teilumbau und Nutzungsänderung eines Gebäudes in Lichtenberg genehmigt

06.08.2026

Das Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, erteilte am 05.08.2026 die Genehmigung zum Teilumbau des Hauptgebäudes und zur Nutzungsänderung als Pension mit drei Ferienwohnungen in 01896 Lichtenberg, Hauptstraße, Gemarkung Lichtenberg, Flurstück 85/9 (Az. 632.20260754).

Verfügender Teil der Baugenehmigung:

  1. Nach Maßgabe der eingereichten Bauvorlagen und der mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauzeichnungen sowie unter Beachtung der im weiteren Bescheid enthaltenen Auflagen wird für das Vorhaben die Baugenehmigung nachträglich erteilt.
  2. Antragsgemäß wird die Pensionsnutzung für max. 2 Jahre ab dem Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung genehmigt. Für eine eventuell zukünftig geplante Umnutzung ist ein erneuter Bauantrag einzureichen.
  3. Die Betriebszeiten werden antragsgemäß festgelegt werktags zwischen 8:00 und 17:00 Uhr.
  4. Die Räume des Kellergeschosses dürfen antragsgemäß nicht genutzt werden mit Ausnahme der Räume Heizungsraum und Öllager.
  5. Die Nutzungsuntersagung des Dachgeschosses vom 01.08.2025 (AZ 632.20250283) bleibt von dieser Baugenehmigung unberührt.
  6. Zum Vorhaben wird eine Abweichung zu § 50 Abs. 2 Nr. 5 Sächsische Bauordnung zugelassen. Es wird gestattet, dass die Räume der Pension nicht barrierefrei sind.

Ihre Rechte

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form, schriftformersetzend oder zur Niederschrift an das Landratsamt Bautzen mit Sitz in Bautzen zu richten..

Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente finden Sie auf dieser Seite:

Auslegung der Unterlagen

Als Nachbar im Sinne der Sächsischen Bauordnung können Sie die vollständige Baugenehmigung und die Verfahrensakte im Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, Macherstraße 57, 01917 Kamenz, Zimmer E12 während der Öffnungszeiten einsehen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.

Kontakt und Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite der Dienstleistung "Bauordnungsrechtliche Verfahren":

Zustellung der Baugenehmigung an die Nachbarn

Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Elektronischen Amtsblatt 32/2026 vom 12.08.2026 gilt die Baugenehmigung als den Nachbarn zugestellt.

    Rechtsgrundlagen

    Die Rechtsgrundlagen für die Erteilung der Baugenehmigung sowie der öffentlichen Bekanntmachung können Sie auf Revosax, einer Seite des Freistaates Sachsen nachlesen: