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Auf einer Sondersitzung des Kreistages Bautzen am Sonntag, 31. Mai 2026, haben die Kreisräte einen Betriebskostenzuschuss für die private Kamenzer Klinik beschlossen. Die Beschlussfähigkeit war mit 48 Mitgliedern des Kreistages gegeben. Der Zuschuss soll bis zu 500.000 Euro betragen und den Erhalt der Geburtshilfe am Krankenhaus bis längstens zum Ende des Jahres 2026 ermöglichen. Zur Finanzierung wird ab Juli 2026 das ÖPNV-Angebot im Landkreis Bautzen im Wochenend- und Ferienverkehr reduziert.
Die Sondersitzung war durch die BSW-Fraktion im Kreistag Bautzen kurzfristig nach Bekanntwerden der Ergebnisse der am Freitag geführten Gespräche von Landrat und Ersten Beigeordneten mit der Sozialministerin und dem Präsidenten der Landesdirektion unter Verweis auf die Eilbedürftigkeit aufgrund der für den 31. Mai 2026 beabsichtigten Schließung der Klinik beantragt worden. Seitens des Ministeriums war am Freitag verdeutlicht worden, dass die Versorgungssicherheit im Landkreis Bautzen nach einer ersten Prüfung aufgrund der Angebote der Schwerpunktversorger-Kliniken in Bautzen und Hoyerswerda gesichert und daher keine Anordnung auf Erhalt des Angebotes durch den Freistaat möglich sei. Eine solche Anordnung wäre zudem nicht gegenüber der privaten Klinik, sondern gegenüber dem Landkreis ergangen.
In der Sondersitzung am Sonntag verwies Landrat Udo Witschas auf erneute Abstimmung mit der Geschäftsleitung des Krankenhauses in Kamenz am Samstag. Demnach würde die Klinik im Falle eines monatlichen Betriebskostenzuschusses die Schließung der Geburtshilfe möglichst bis Ende des Jahres aufzuschieben.
Das Geld für den Betriebskostenzuschuss soll durch Streichung freiwilliger Leistungen bereitgestellt werden. Dies betrifft die Reduzierung des ÖPNV-Angebotes im Landkreis Bautzen. Eingeschränkt werden soll hier das Angebot am Wochenende und in den Ferien. Insgesamt muss etwa ein Viertel des Angebotes reduziert werden. Welche Strecken und Fahrten in welchem Umfang betroffen sein werden, wird in den kommenden Tagen festgelegt. Die Kürzungen sollen ab Juli 2026 gelten.
Rund 30 Besucherinnen und Besucher folgten der Sondersitzung im Kreistagssaal des Landratsamtes Bautzen. Nach in Teilen kontroverser Diskussion stimmten 43 der Kreisräte für den Antrag, fünf Kreisräte enthielten sich, Gegenstimmen gab es nicht.
Der Beschluss im Wortlaut:
Der Kreistag beschließt,
- der St. Johannes Krankenhaus GmbH Kamenz zum Erhalt der Klinik für Geburtshilfe einen freiwilligen Zuschuss von bis zu 500 TEUR der ungedeckten Betriebskosten in sieben gleichen Raten bis zur Klärung der unter Punkt 2 benannten Voraussetzungen, längstens bis 31.12.2026 zu gewähren.
- Die Gewährung des Zuschusses steht unter folgenden Vorbehalten:
- Der Gesellschafter der St. Johannes Krankenhaus GmbH sichert die Fortführung der Klinik für Geburtshilfe unter den gesetzlichen Qualitätsstandards zu. Die Schließung der Geburtenhilfe wird ausgesetzt.
- Für die St. Johannes Krankenhaus GmbH Kamenz wird durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt der bisherige Versorgungsauftrag Geburtshilfe aufrechterhalten und auch künftig diese Leistungsgruppe zugewiesen.
- Der Betriebskostenzuschuss an das private Unternehmen ist nach den beihilferechtlichen Vorschriften zu prüfen. Im Falle einer Zulässigkeit sind Festlegungen zum Ausschluss einer Überkompensation und zur Kontrolle der finanziellen Zuwendung zu treffen.
3. Der Landrat wird beauftragt, die dafür erforderlichen Gespräche und Verhandlungen zu führen und eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.
4. Der Kreistag beschließt mit Wirkung vom 01.07.2026 die Reduzierung von Angeboten im Wochenend- und Ferienverkehr ÖPNV zur Finanzierung des Betriebskostenzuschusses.
5. Der Kreistag ist regelmäßig über den weiteren Fortgang zu informieren.