Bautzen, DER LANDKREIS

Positiver Vorbescheid zum Neubau eines Umspannwerkes und eines Batteriespeichers in Elsterheide erteilt

27.04.2026


Das Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, erteilte am 15.04.2025 den Vorbescheid zum Neubau eines Umspannwerks sowie eines Batteriespeichers mit einer Nennleistung von 92 Megawatt in 02979 Elsterheide Ortsteil Sabrodt, Gemarkung Sabrodt Flur 2, Flurstück 59/2 (Az. 632.20250574).

Im Verfahren klärte das Landratsamt, ob das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist.

Verfügender Teil des Vorbescheides

Nach Maßgabe der eingereichten Bauvorlagen und der mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauzeichnungen sowie unter Beachtung der im weiteren Bescheid enthaltenen Nebenbestimmungen wird für das Vorhaben ein positiver Vorbescheid erteilt. Das Vorhaben ist bauplanungsrechtlich unter Bedingungen zulässig.

Ihre Rechte

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form, schriftformersetzend oder zur Niederschrift an das Landratsamt Bautzen mit Sitz in Bautzen zu richten..

Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente finden Sie auf dieser Seite:

Auslegung der Unterlagen

Als Nachbar im Sinne der Sächsischen Bauordnung können Sie den vollständigen Vorbescheid und die Verfahrensakte im Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, Macherstraße 57, 01917 Kamenz, Zimmer E08 während der Öffnungszeiten einsehen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.

Kontakt und Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite der Dienstleistung "Bauordnungsrechtliche Verfahren":

Zustellung des Vorbescheides an die Nachbarn

Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Elektronischen Amtsblatt 17/2026 vom 29.04.2026 gilt der Vorbescheid als den Nachbarn zugestellt.

    Rechtsgrundlagen

    Die Rechtsgrundlagen zur Erteilung eines Vorbescheides und zur Beteiligung der Nachbarn und der Öffentlichkeit finden Sie auf Revosax, einer Seite des Freistaates Sachsen: