Das Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, erteilte am 10.08.2026 den Vorbescheid zum Neubau eines Data-Center-Gebäudes mit technischen Nebenanlagen in 02979 Spreetal, Gemarkung Zerre Flur 2, Flurstücke 80/17, 89/5, 108/53 (Aktenzeichen 632.20261355).
Verfügender Teil des Vorbescheides
Nach Maßgabe der eingereichten Bauvorlagen und der mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauzeichnungen sowie unter Beachtung der im weiteren Bescheid enthaltenen Auflagen wird für das Vorhaben ein positiver Vorbescheid erteilt. Das Vorhaben ist bauplanungsrechtlich unter Bedingungen zulässig.
Ihre Rechte
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form, schriftformersetzend oder zur Niederschrift an das Landratsamt Bautzen mit Sitz in Bautzen zu richten..
Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente finden Sie auf dieser Seite:
Auslegung der Unterlagen
Als Nachbar im Sinne der Sächsischen Bauordnung können Sie den vollständigen Vorbescheid und die Verfahrensakte im Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, Macherstraße 57, 01917 Kamenz, Zimmer E08, während der Öffnungszeiten einsehen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.
Kontakt und Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite der Dienstleistung "Bauordnungsrechtliche Verfahren":
Zustellung des Vorbescheides an die Nachbarn
Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Elektronischen Amtsblatt 33/2026 vom 19.08.2026 gilt der Vorbescheid als den Nachbarn zugestellt.
- Elektronisches Amtsblatt 33/2026 barrierearmes Dokument
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen zur Erteilung eines Vorbescheides und zur Beteiligung der Nachbarn und der Öffentlichkeit finden Sie auf Revosax, einer Seite des Freistaates Sachsen:
- https://www.revosax.sachsen.de/saechsische_bauordnung/75 Sächsische Bauordnung, § 75 Vorbescheid
- https://www.revosax.sachsen.de/saechsische_bauordnung/70 Sächsische Bauordnung, § 70 Beteiligung der Nachbarn und der Öffentlichkeit)