Bautzen, DER LANDKREIS

Positiver Vorbescheid zum Bau von zwei Mehrfamilienhäusern in Kamenz erteilt

11.08.2026

Das Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, erteilte am 07.08.2026 den Vorbescheid zum Bau von zwei Mehrfamilienhäusern mit jeweils 7 Wohneinheiten und Änderung der Zufahrtssituation in 01917 Kamenz, Gemarkung Kamenz, Flurstück 1878/a, 1878/b, 1878/c (Az. 632.20240790).

Im Rahmen des Verfahrens wurde geprüft,

  • ob die Fläche mit 2 Mehrfamilienhäusern (je 7 Wohnungen), dreigeschossig mit ausgebautem Mansardendach und mit 22 Stellplätzen bebaut werden kann
  • ob die Zufahrtssituation in der geplanten Form und Lage genehmigungsfähig ist.

 

Verfügender Teil des Vorbescheides:

Nach Maßgabe der eingereichten Bauvorlagen und der mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauzeichnungen sowie unter Beachtung der im weiteren Bescheid enthaltenen Auflagen wird für das Vorhaben folgender Vorbescheid erteilt:

Die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit jeweils 7 Wohneinheiten, drei Geschossen und ausgebautem Mansarddach sowie insgesamt 22 Stellplätzen ist in der in den vorgelegten Bauvorlagen dargestellten Lage und Ausführung bauplanungsrechtlich zulässig.

Soweit sich das Vorhaben hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung, der Bauweise oder der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, nicht vollständig in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, wird die Zulässigkeit auf Grundlage des § 34 Abs. 3b Baugesetzbuch (BauGB) festgestellt. Die nach § 36a BauGB erforderliche Zustimmung der Stadt Kamenz liegt vor.

Die im Lageplan vom 29.04.2026 dargestellte Lage und Anordnung der Zufahrt ist hinsichtlich der mit dem Vorbescheid zu entscheidenden bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Anforderungen zulässig.

Nicht Gegenstand dieser Entscheidung sind die technische Detailausführung der Grundstückszufahrt sowie gegebenenfalls erforderliche straßenrechtliche, verkehrsrechtliche oder sonstige außerhalb des bauaufsichtlichen Prüfprogramms liegende Gestattungen.

 

Ihre Rechte

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form, schriftformersetzend oder zur Niederschrift an das Landratsamt Bautzen mit Sitz in Bautzen zu richten..

Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente finden Sie auf dieser Seite:

Auslegung der Unterlagen

Als Nachbar im Sinne der Sächsischen Bauordnung können Sie den vollständigen Vorbescheid und die Verfahrensakte im Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, Macherstraße 57, 01917 Kamenz, Zimmer 102, während der Öffnungszeiten einsehen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin. 

Kontakt und Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite der Dienstleistung "Bauordnungsrechtliche Verfahren":

Zustellung des Vorbescheids an die Nachbarn

Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Elektronischen Amtsblatt 32/2026 vom 12.08.2026 gilt der Vorbescheid als den Nachbarn zugestellt.

    Rechtsgrundlagen

    Die Rechtsgrundlagen zur Erteilung eines Vorbescheides und zur Beteiligung der Nachbarn und der Öffentlichkeit finden Sie auf Revosax, einer Seite des Freistaates Sachsen: