Bautzen, DER LANDKREIS

Positiver Vorbescheid zum Bau eines Feuerwehrgerätehauses in Schönbrunn erteilt

02.06.2026

Das Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, erteilte am 01.06.2026 den Vorbescheid zur Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses in 01877 Bischofswerda, Ortsteil Schönbrunn, Alte Bahnhofstraße 17, Gemarkung Schönbrunn, Flurstück 395/21 (Az. 632.20260132).

Verfügender Teil des Vorbescheides

Nach Maßgabe der eingereichten Bauvorlagen und der mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauzeichnungen sowie unter Beachtung der im weiteren Bescheid enthaltenen Auflagen wird für das Vorhaben folgender Vorbescheid erteilt:

Das Vorhaben ist vorbehaltlich der gesicherten Erschließung unter Beachtung der nachfolgenden Auflagen privilegiert gemäß § 35 (1) Nr. 4 Baugesetzbuch. Die Erschließung wurde im Rahmen des Vorbescheids antragsgemäß nicht geprüft.

Ihre Rechte

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form, schriftformersetzend oder zur Niederschrift an das Landratsamt Bautzen mit Sitz in Bautzen zu richten..

Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente finden Sie auf dieser Seite:

Auslegung der Unterlagen

Als Nachbar im Sinne der Sächsischen Bauordnung können Sie den vollständigen Vorbescheid und die Verfahrensakte im Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, Macherstraße 57, 01917 Kamenz, Zimmer E12 während der Öffnungszeiten einsehen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.

Kontakt und Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite der Dienstleistung "Bauordnungsrechtliche Verfahren":

Zustellung an die Nachbarn

Mit der Bekanntmachung im Elektronischen Amtsblatt 22/2026 vom 03.06.2026 gilt der Vorbescheid als den Nachbarn zugestellt.

    Rechtsgrundlagen

    Die Rechtsgrundlagen zur Erteilung eines Vorbescheides und zur Beteiligung der Nachbarn und der Öffentlichkeit finden Sie auf  der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbaucherschutz und auf Revosax, einer Seite des Freistaates Sachsen: