13.05.2026
Teilen Sie uns Ihr Interesse bis zum 26.05.2026 mit.
Angebot für Landwirte
Das Landratsamt Bautzen muss über den Verkauf folgender Grundstücke nach dem Grundstücksverkehrsgesetz entscheiden:
| Gemarkung | Flurstück | Größe in ha | Nutzungsart |
| Lückersdorf | 141 | 0,1810 | Landwirtschaftsfläche |
| Lückersdorf | 142a | 0,8890 | Landwirtschaftsfläche |
| Lückersdorf | 154/1 | 1,6720 | Wohnbau- Landwirtschaftsfläche / mit Wohnrecht |
| Lückersdorf | 157a | 0,2320 | Landwirtschaftsfläche |
Die Flurstücke sind bis 2048 verpachtet.
Landwirte, die diese Grundstücke zur Aufstockung ihres Betriebes erwerben möchten, teilen das bitte bis zum 26.05.2026 dem Landratsamt Bautzen schriftlich mit.
Ihr Schreiben sollte Folgendes enthalten:
- ein verbindliches Angebot
- den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
- das Aktenzeichen 61.1-780.21:0445/2026
Lage der Flurstücke
Ihr Formular für den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
- Landwirtschaft: Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit nicht barrierefrei
Sie haben noch Fragen?
Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz":
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Genehmigung zum Verkauf der Grundstücke ist das Grundstücksverkehrsgesetz.
- www.gesetze-im-internet.de/grdstvg Auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie das Grundstücksverkehrsgesetz.