Bautzen, DER LANDKREIS

Öffentlicher Hinweis zu einem Grundstückverkauf in Kamenz

13.05.2026

Teilen Sie uns Ihr Interesse bis zum 26.05.2026 mit.

Angebot für Landwirte

Das Landratsamt Bautzen muss über den Verkauf folgender Grundstücke nach dem Grundstücksverkehrsgesetz entscheiden:

Vertragsumfang
Gemarkung Flurstück Größe in ha Nutzungsart
Lückersdorf 141 0,1810 Landwirtschaftsfläche
Lückersdorf 142a 0,8890 Landwirtschaftsfläche
Lückersdorf 154/1 1,6720 Wohnbau- Landwirtschaftsfläche / mit Wohnrecht
Lückersdorf 157a 0,2320 Landwirtschaftsfläche

Die Flurstücke sind bis 2048 verpachtet.

Landwirte, die diese Grundstücke zur Aufstockung ihres Betriebes erwerben möchten, teilen das bitte bis zum 26.05.2026 dem Landratsamt Bautzen schriftlich mit.

Ihr Schreiben sollte Folgendes enthalten:

  • ein verbindliches Angebot
  • den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
  • das Aktenzeichen 61.1-780.21:0445/2026

Ihr Formular für den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit

Sie haben noch Fragen?

Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz":

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Genehmigung zum Verkauf der Grundstücke ist das Grundstücksverkehrsgesetz.