13.10.2026
Angebot für Landwirte
Das Landratsamt Bautzen muss über den Verkauf folgender Grundstücke nach dem Grundstücksverkehrsgesetz entscheiden:
| Gemarkung | Flurstücks | Größe in Hektar | Nutzungsart |
| Wittichenau Flur 9 | 103/1 | 0,9156 | Landwirtschaftsfläche |
| Wittichenau Flur 9 | 41 | 0,2860 |
0,1844 Hektar Landwirtschaftsfläche 0,0822 Hektar Waldfläche |
| Wittichenau Flur 9 | 43/2 | 0,2101 | 0,2084 Hektar Waldfläche |
| Wittichenau Flur 9 | 64/4 | 0,7455 | 0,4837 Hektar Waldfläche |
| Wittichenau Flur 9 | 65/1 | 0,9156 |
0,6253 Hektar Landwirtschaftsfläche 0,1727 Hektar Waldfläche |
Landwirte, die diese Grundstücke zur Aufstockung ihres Betriebes erwerben möchten, teilen dies dem Landratsamt Bautzen bitte bis zum 27.10.2026 schriftlich mit.
Ihr Schreiben sollte Folgendes enthalten:
- ein verbindliches Angebot
- den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
- das Aktenzeichen 61.1-780.21:0992/2026
Lage der Grundstücke
Ihr Formular für den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
- Landwirtschaft: Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit nicht barrierefrei
Sie haben noch Fragen?
Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz":
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Genehmigung zum Verkauf der Grundstücke ist das Grundstücksverkehrsgesetz.
- www.gesetze-im-internet.de/grdstvg Auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie das Grundstücksverkehrsgesetz.