Teilen Sie uns Ihr Interesse bis zum 30.03.2026 mit.
Angebot für Landwirte
Das Landratsamt Bautzen muss über den Verkauf folgender Grundstücke nach dem Grundstücksverkehrsgesetz entscheiden:
| Gemakrung | Flurstück | Größe in ha | Nutzungsart |
| Wilthen | 1300/1 | 0,9274 | Landwirtschaft |
| Wilthen | 1303 | 1,2730 | Landwirtschaft |
| Wilthen | 1351m | 0,4820 | Landwirtschaft |
Landwirte, die diese Grundstücke zur Aufstockung ihres Betriebes erwerben möchten, teilen dies bitte dem Landratsamt Bautzen bis zum 30.03.2026 schriftlich mit.
Ihr Schreiben sollte Folgendes enthalten:
• ein verbindliches Angebot
• den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
• das Aktenzeichen 61.1-780.21:0194/2026
Lage der Flurstücke
Ihr Formular für den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
- Landwirtschaft: Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit nicht barrierefrei
Sie haben noch Fragen?
Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz":
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Genehmigung zum Verkauf der Grundstücke ist das Grundstücksverkehrsgesetz.
- www.gesetze-im-internet.de/grdstvg Auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie das Grundstücksverkehrsgesetz.