Bautzen, DER LANDKREIS

Öffentlicher Hinweis zu einem Grundstücksverkauf in Sohland an der Spree

13.04.2026

Teilen Sie uns Ihr Interesse bis zum 27.04.2026 mit.

Das Landratsamt Bautzen muss über den Verkauf folgender Grundstücke nach dem Grundstücksverkehrsgesetz entscheiden:

Vertragsumfang
Gemarkung Flurstück Größe in ha Nutzungsart
Taubenheim 38 0,5990 Landwirtschaft, Wohnbaufläche
Taubenheim 38c 0,2850 Landwirtschaft
Taubenheim 52 0,4950 Landwirtschaft, Wohnbaufläche, Weg
Taubenheim 775 3,1910 Landwirtschaft, Wald,
Taubenheim 1603 0,0821 Wald
Taubenheim 1605 0,9511 Wald
Taubenheim 1606 1,0206 Wald
Taubenheim 1607 0,5113 Wald

Die Flurstücke 52 und 775 sind bis einschließlich 31.12.2032 verpachtet.

Land- und Forstwirte, die diese Grundstücke zur Aufstockung ihres Betriebes erwerben möchten, teilen dies dem Landratsamt Bautzen bitte bis zum 27.04.2026 schriftlich mit.

  • Ihr Schreiben sollte Folgendes enthalten: ein verbindliches Angebot
  • den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
  • das Aktenzeichen 61.1-780.21:0305/2026.

Ihr Formular für den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit

Sie haben noch Fragen?

Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz":

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Genehmigung zum Verkauf der Grundstücke ist das Grundstücksverkehrsgesetz.