09.02.2026
Teilen Sie uns Ihr Interesse bis zum 23.02.2026 mit.
Angebot für Landwirte
Das Landratsamt Bautzen muss über den Verkauf folgender Grundstücke nach dem Grundstücksverkehrsgesetz entscheiden:
| Gemarkung | Flurstück | Größe in ha | Nutzungsart |
| Frühlingsberg | 66/7 | 0,0074 | Wohnbaufläche |
| Frühlingsberg | 66/10 | 0,0109 | Wohnbaufläche |
| Frühlingsberg | 731i | 0,4063 | Landwirtschaftsfläche, Fließewässer |
| Frühlingsberg | 731u | 0,2584 | Landwirtschaftsfläche, Fließewässer |
| Frühlingsberg | 753 | 0,8520 | Landwirtschaftsfläche |
| Frühlingsberg | 754 | 0,2040 | Landwirtschafts- und Wohnbaufläche |
| Frühlingsberg | 808 | 0,4660 | Landwirtschaftsfläche |
| Frühlingsberg | 808a | 0,3230 | Landwirtschaftsfläche |
Landwirte, die diese Grundstücke zur Aufstockung ihres Betriebes erwerben möchten, teilen dies dem Landratsamt Bautzen bitte bis zum 23.02.2026 schriftlich mit.
Ihr Schreiben sollte Folgendes enthalten:
- ein verbindliches Angebot
- den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
- das Aktenzeichen 61.1-780.21:0064/2026
Lage der Flurstücke
Ihr Formular für den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
- Landwirtschaft: Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit nicht barrierefrei
Sie haben noch Fragen?
Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz":
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Genehmigung zum Verkauf der Grundstücke ist das Grundstücksverkehrsgesetz.
- www.gesetze-im-internet.de/grdstvg Auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie das Grundstücksverkehrsgesetz.