Teilen Sie uns Ihr Interesse bis zum 07.05.2026 mit.
Angebot für Land- und Forstwirte
Das Landratsamt Bautzen muss über den Verkauf folgender Grundstücke nach dem Grundstücksverkehrsgesetz entscheiden:
| Gemarkung | Flurstück | Größe in ha | Nutzungsart |
| Schmölln | 72 | 3,9750 | Wohnbau- und Landwirtschaftsfläche |
| Schmölln | 73 | 0,2080 | Wohnbau- und Landwirtschaftsfläche |
| Schmölln | 472 | 0,4610 | Landwirtschaftsfläche |
| Schmölln | 680 | 0,9297 | Wald |
| Schmölln | 943/4 | 0,1738 | Landwirtschaft, Fließgewässer |
| Schmölln | 945 | 0,3968 | Landwirtschaft |
| Schmölln | 952 | 1,3492 | Landwirtschaft |
Die Flurstücke sind verpachtet.
Land- und Forstwirte, die diese Grundstücke zur Aufstockung ihres Betriebes erwerben möchten, teilen dies bitte bis zum 07.05.2026 dem Landratsamt Bautzen schriftlich mit.
Ihr Schreiben sollte Folgendes enthalten:
• ein verbindliches Angebot
• den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
• das Aktenzeichen 61.1-780.21:0323/2026
Lage der Flurstücke
Ihr Formular für den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
- Landwirtschaft: Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit nicht barrierefrei
Sie haben noch Fragen?
Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz":
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Genehmigung zum Verkauf der Grundstücke ist das Grundstücksverkehrsgesetz.
- www.gesetze-im-internet.de/grdstvg Auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie das Grundstücksverkehrsgesetz.