Bautzen, DER LANDKREIS

Öffentlicher Hinweis zu einem Grundstücksverkauf in Schmölln-Putzkau

23.04.2026

Teilen Sie uns Ihr Interesse bis zum 07.05.2026 mit.

Angebot für Land- und Forstwirte

Das Landratsamt Bautzen muss über den Verkauf folgender Grundstücke nach dem Grundstücksverkehrsgesetz entscheiden:

Vertragsumfang
Gemarkung Flurstück Größe in ha Nutzungsart
Schmölln 72 3,9750 Wohnbau- und Landwirtschaftsfläche
Schmölln 73 0,2080 Wohnbau- und Landwirtschaftsfläche
Schmölln 472 0,4610 Landwirtschaftsfläche
Schmölln 680 0,9297 Wald
Schmölln 943/4 0,1738 Landwirtschaft, Fließgewässer
Schmölln 945 0,3968 Landwirtschaft
Schmölln 952 1,3492 Landwirtschaft

Die Flurstücke sind verpachtet.
Land- und Forstwirte, die diese Grundstücke zur Aufstockung ihres Betriebes erwerben möchten, teilen dies bitte bis zum 07.05.2026 dem Landratsamt Bautzen schriftlich mit.
Ihr Schreiben sollte Folgendes enthalten:
•    ein verbindliches Angebot
•    den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
•    das Aktenzeichen 61.1-780.21:0323/2026
 

Ihr Formular für den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit

Sie haben noch Fragen?

Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz":

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Genehmigung zum Verkauf der Grundstücke ist das Grundstücksverkehrsgesetz.