18.08.2026
Teilen Sie uns Ihr Interesse bis zum 31.08.2026 mit.
Angebot für Landwirte
Das Landratsamt Bautzen muss über den Verkauf folgenden Grundstückes nach dem Grundstücksverkehrsgesetz entscheiden:
| Gemarlung | Flurstück | Größe in ha | Nutzung |
| Crosttau | 72 | 2,8910 | Wohnbau- und Landwirtschaftsfläche |
Landwirte, die dieses Grundstück zur Aufstockung ihres Betriebes erwerben möchten, teilen dies dem Landratsamt Bautzen bitte bis zum 31.08.2026 schriftlich mit.
Ihr Schreiben sollte Folgendes enthalten:
- ein verbindliches Angebot
- den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
- das Aktenzeichen 61.1-780.21:0782/2026
Lage des Grundstückes
Ihr Formular für den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
- Landwirtschaft: Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit nicht barrierefrei
Sie haben noch Fragen?
Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz":
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Genehmigung zum Verkauf der Grundstücke ist das Grundstücksverkehrsgesetz.
- www.gesetze-im-internet.de/grdstvg Auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie das Grundstücksverkehrsgesetz.