03.02.2026
Teilen Sie uns Ihr Interesse bis zum 17.02.2026 mit.
Angebot für Land- und Forstwirte
Das Landratsamt Bautzen muss über den Verkauf folgender Grundstücke nach dem Grundstücksverkehrsgesetz entscheiden:
| Gemarkung | Flurstück | Größe in ha | Nutzungsart |
| Lauta Flur 7 | 25 | 0,3777 | Wohnbaufläche |
| Lauta Flur 7 | 45 | 0,0070 | Gebäude-Freifläche |
| Lohsa Flur 7 | 47/3 | 0,7314 | Landwirtschaftsfläche, Wohnbaufläche |
| Lohsa Flur 7 | 47/4 | 0,1053 | Wohnbaufläche |
| Lohsa Flur 7 | 60 | 0,2189 | Landwirtschaftsfläche |
| Lohsa Flur 7 | 68/12 | 0,0022 | Gebäude-Freifläche |
Land- und Forstwirte, die dieses Grundstück zur Aufstockung ihres Betriebes erwerben möchten, teilen dies dem Landratsamt Bautzen bitte bis zum 17.02.2026 schriftlich mit.
Ihr Schreiben sollte Folgendes enthalten:
- ein verbindliches Angebot
- den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
- das Aktenzeichen 61.1-780.21:0072/2026
Lage der Flurstücke
Ihr Formular für den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
- Landwirtschaft: Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit nicht barrierefrei
Sie haben noch Fragen?
Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz":
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Genehmigung zum Verkauf der Grundstücke ist das Grundstücksverkehrsgesetz.
- www.gesetze-im-internet.de/grdstvg Auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie das Grundstücksverkehrsgesetz.