Bautzen, DER LANDKREIS

Öffentlicher Hinweis zu einem Grundstücksverkauf in Lohsa

19.01.2026

Teilen Sie uns Ihr Interesse bis zum 02.02.2026 mit.

Angebot für Landwirte

Das Landratsamt Bautzen muss über den Verkauf folgender Grundstücke nach dem Grundstücksverkehrsgesetz entscheiden:

Vertragsumfang
Gemarkung Flurstück Größe in ha Nutzungsart
Steinitz Flur 3 15/2 3,0645 Landwirtschaft +
Wald 
Steinitz Flur 3 56/1 0,7478 Wald, Gebäude-/Freifläche
Steinitz Flur 3 56/2 0,1717 Gebäude- und Freifläche

Landwirte, die diese Grundstücke zur Aufstockung ihres Betriebes erwerben möchten, teilen das bitte bis zum 02.02.2026 dem Landratsamt Bautzen  schriftlich mit.

Ihr Schreiben sollte Folgendes enthalten:

  • ein verbindliches Angebot
  • den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
  • das Aktenzeichen 61.1-780.21:0001/2026

Ihr Formular für den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit

Sie haben noch Fragen?

Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz":

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Genehmigung zum Verkauf der Grundstücke ist das Grundstücksverkehrsgesetz.