Bautzen, DER LANDKREIS

Öffentlicher Hinweis zu einem Grundstücksverkauf in Lauta

22.10.2025

Teilen Sie uns Ihr Interesse bis zum 05.11.2025 mit.

Angebot für Landwirte

Das Landratsamt Bautzen muss über den Verkauf folgender Grundstücke nach dem Grundstücksverkehrsgesetz entscheiden:

Vertragsumfang
Gemarkung Flurstück Größe in ha Nutzung
Lauta Flur 1 342/1 1,7801 Landwirtschaftsfläche
Lauta Flur 13 110/1 1,9097 Landwirtschaftsfläche
Lauta Flur 13 110/2 1,5417 Landwirtschaftsfläche

Landwirte, die diese Grundstücke zur Aufstockung ihres Betriebes erwerben möchten, teilen dies bitte bis zum 05.11.2025 dem Landratsamt Bautzen  schriftlich mit.

Ihr Schreiben sollte Folgendes enthalten:

  • ein verbindliches Angebot
  • den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
  • das Aktenzeichen 61.1-780.21:0990/2025

Ihr Formular für den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit

Sie haben noch Fragen?

Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz":

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Genehmigung zum Verkauf der Grundstücke ist das Grundstücksverkehrsgesetz.