Bautzen, DER LANDKREIS

Öffentlicher Hinweis zu einem Grundstücksverkauf in Hoyerswerda

22.07.2026

Teilen Sie uns Ihr Interesse bis zum 05.08.2026 mit.

Angebot für Land- und Forstwirte

Das Landratsamt Bautzen muss über den Verkauf folgender Grundstücke nach dem Grundstücksverkehrsgesetz entscheiden:

Vertragsumfang
Gemarkung Flurstück Größe in Hektar Nutzungsart
Zeißig Flur 3 88/11 0,2003 Wald
Zeißig Flur 3 88/13 0,0211 Wald
Zeißig Flur 3 88/15 0,3016 Wald
Zeißig Flur 3 88/22 nach Flurbereinigung 88/28 0,3781 Wald
Zeißig Flur 3 88/23 nach Flurbereinigung 88/32 0,2757 Wald
Zeißig Flur 3 88/24 nach Flurbereinigung 88/34 0,4347 Wald
Zeißig Flur 3 88/25 nach Flurbereinigung 88/38 0,0435 Wald

Land- und Forstwirte, die diese Grundstücke zur Aufstockung ihres Betriebes erwerben möchten, teilen dies bitte bis zum 05.08.2026 dem Landratsamt Bautzen schriftlich mit.

Ihr Schreiben sollte Folgendes enthalten:

  • ein verbindliches Angebot
  • den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
  • das Aktenzeichen 61.1-780.21:0646/2026

Ihr Formular für den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit

Sie haben noch Fragen?

Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz":

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Genehmigung zum Verkauf der Grundstücke ist das Grundstücksverkehrsgesetz.