Bautzen, DER LANDKREIS

Öffentlicher Hinweis zu einem Grundstücksverkauf in Hoyerswerda

09.02.2026

Teilen Sie uns Ihr Interesse bis zum 23.02.2026 mit.

Angebot für Land- und Forstwirte

Das Landratsamt Bautzen muss über den Verkauf folgenden Grundstückes nach dem Grundstücksverkehrsgesetz entscheiden:

Vertragsumfang
Gemarkung Flurstück Größe in ha Nutzunngsart
Zeißig Flur 5 12 0,8470 Wald

Land- und Forstwirte, die dieses Grundstück zur Aufstockung ihres Betriebes erwerben möchten, teilen dies dem Landratsamt Bautzen bitte bis zum 23.02.2026  schriftlich mit.

Ihr Schreiben sollte Folgendes enthalten:

  • ein verbindliches Angebot
  • den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
  • das Aktenzeichen 61.1-780.21:0051/2026

Lage des Flurstückes

Ihr Formular für den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit

Sie haben noch Fragen?

Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz":

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Genehmigung zum Verkauf der Grundstücke ist das Grundstücksverkehrsgesetz.