28.08.2026
Teilen Sie uns Ihr Interesse bis zum 11.09.2026 mit.
Angebot für Land- und Forstwirte
Das Landratsamt Bautzen muss über den Verkauf folgender Grundstücke nach dem Grundstücksverkehrsgesetz entscheiden:
| Gemarkung | Flurstück | Größe in ha | Nutzungsart |
| Bühlau | 14a | 0,3360 | Wohnbaufläche |
| Bühlau | 688 | 4,5440 | Landwirtschaftsfläche |
| Bühlau | 689 | 0,7380 | Landwirtschaftsfläche, Wald |
| Bühlau | 691 | 1,7220 | Landwirtschaftsfläche |
| Bühlau | 693 | 2,5500 | Landwirtschaftsfläche, Wald |
| Bühlau | 695 | 3,2380 | Landwirtschaftsfläche, Wald, Gewässer |
| Schmiedefeld | 834/1 | 3,0760 | Landwirtschaftsfläche |
Land- und Forstwirte, die diese Grundstücke zur Aufstockung ihres Betriebes erwerben möchten, teilen dies bitte bis zum 11.09.2026 dem Landratsamt Bautzen schriftlich mit.
Ihr Schreiben sollte Folgendes enthalten:
- ein verbindliches Angebot
- den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
- das Aktenzeichen 61.1-780.21:0811/2026
Lage der Flurstücke
Ihr Formular für den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
- Landwirtschaft: Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit nicht barrierefrei
Sie haben noch Fragen?
Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz":
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Genehmigung zum Verkauf der Grundstücke ist das Grundstücksverkehrsgesetz.
- www.gesetze-im-internet.de/grdstvg Auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie das Grundstücksverkehrsgesetz.