Bautzen, DER LANDKREIS

Öffentlicher Hinweis zu einem Grundstücksverkauf in Großharthau

28.08.2026

Teilen Sie uns Ihr Interesse bis zum 11.09.2026 mit.

Angebot für Land- und Forstwirte

Das Landratsamt Bautzen muss über den Verkauf folgender Grundstücke nach dem Grundstücksverkehrsgesetz entscheiden:

Gemarkung Flurstück Größe in ha Nutzungsart
Bühlau 14a 0,3360 Wohnbaufläche
Bühlau 688 4,5440 Landwirtschaftsfläche
Bühlau 689 0,7380 Landwirtschaftsfläche, Wald
Bühlau 691 1,7220 Landwirtschaftsfläche
Bühlau 693 2,5500 Landwirtschaftsfläche, Wald
Bühlau 695 3,2380 Landwirtschaftsfläche, Wald, Gewässer
Schmiedefeld 834/1 3,0760 Landwirtschaftsfläche

Land- und Forstwirte, die diese Grundstücke zur Aufstockung ihres Betriebes erwerben möchten, teilen dies bitte bis zum 11.09.2026 dem Landratsamt Bautzen schriftlich mit.

Ihr Schreiben sollte Folgendes enthalten:

  • ein verbindliches Angebot
  • den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
  • das Aktenzeichen 61.1-780.21:0811/2026

Ihr Formular für den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit

Sie haben noch Fragen?

Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz":

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Genehmigung zum Verkauf der Grundstücke ist das Grundstücksverkehrsgesetz.