05.02.2026
Teilen Sie uns Ihr Interesse bis zum 19.02.2026 mit.
Angebot für Landwirte
Das Landratsamt Bautzen muss über den Verkauf folgender Grundstücke nach dem Grundstücksverkehrsgesetz entscheiden:
| Gemarkung | Flurstück | Größe in Hektar | Nutzungsart |
| Seeligstadt | 387e | 0,8440 | Landwirtschaft |
| Seeligstadt | 748 | 0,0810 | Landwirtschaft |
| Seeligstadt | 801 | 0,0680 | Landwirtschaft |
| Seeligstadt | 824a | 0,4495 | Landwirtschaft |
| Seeligstadt | 846 | 0,0500 | Landwirtschaft |
Landwirte, die diese Grundstücke zur Aufstockung ihres Betriebes erwerben möchten, teilen dies bitte dem Landratsamt Bautzen bis zum 19.02.2026 schriftlich mit.
Ihr Schreiben sollte Folgendes enthalten:
- ein verbindliches Angebot
- den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
- das Aktenzeichen 61.1-780.21:0107/2026
Lage der Flurstücke
Ihr Formular für den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
- Landwirtschaft: Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit nicht barrierefrei
Sie haben noch Fragen?
Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz":
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Genehmigung zum Verkauf der Grundstücke ist das Grundstücksverkehrsgesetz.
- www.gesetze-im-internet.de/grdstvg Auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie das Grundstücksverkehrsgesetz.