Teilen Sie uns Ihr Interesse bis zum 20.05.2026 mit.
Angebot für Landwirte
Das Landratsamt Bautzen muss über den Verkauf folgender Grundstücke nach dem Grundstücksverkehrsgesetz entscheiden:
| Gemarkung | Flurstück | Größe in ha | Nutzungsart |
| Wilthen | 1464 | 0,2840 | Landwirtschaftsfläche, Weg |
| Wilthen | 1469 | 0,3030 | Landwirtschaftsfläche |
| Wilthen | 1574 | 0,2660 | Landwirtschaftsfläche |
| Wilthen | 1575 | 0,2640 | Landwirtschaftsfläche |
| Wilthen | 1576 | 0,2510 | Landwirtschaftsfläche |
| Wilthen | 1579 | 0,2530 | Landwirtschaftsfläche |
Landwirte, die diese Grundstücke zur Aufstockung ihres Betriebes erwerben möchten, teilen dies bitte bis zum 20.05.2026 dem Landratsamt Bautzen schriftlich mit.
Ihr Schreiben sollte Folgendes enthalten:
• ein verbindliches Angebot
• den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
• das Aktenzeichen 61.1-780.21:0367/2026
Lage der Flurstücke
Ihr Formular für den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
- Landwirtschaft: Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit nicht barrierefrei
Sie haben noch Fragen?
Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz":
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Genehmigung zum Verkauf der Grundstücke ist das Grundstücksverkehrsgesetz.
- www.gesetze-im-internet.de/grdstvg Auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie das Grundstücksverkehrsgesetz.