Bautzen, DER LANDKREIS

Öffentlicher Hinweis zu einem Grundstücksverkauf in der Stadt Wilthen

07.05.2026

Teilen Sie uns Ihr Interesse bis zum 20.05.2026 mit.

Angebot für Landwirte

Das Landratsamt Bautzen muss über den Verkauf folgender Grundstücke nach dem Grundstücksverkehrsgesetz entscheiden:

Vertragsumfang
Gemarkung Flurstück Größe in ha Nutzungsart
Wilthen 1464 0,2840 Landwirtschaftsfläche, Weg
Wilthen 1469 0,3030 Landwirtschaftsfläche
Wilthen 1574 0,2660 Landwirtschaftsfläche
Wilthen 1575 0,2640 Landwirtschaftsfläche
Wilthen 1576 0,2510 Landwirtschaftsfläche
Wilthen 1579 0,2530 Landwirtschaftsfläche


Landwirte, die diese Grundstücke zur Aufstockung ihres Betriebes erwerben möchten, teilen dies bitte bis zum 20.05.2026 dem Landratsamt Bautzen schriftlich mit.
Ihr Schreiben sollte Folgendes enthalten:
•    ein verbindliches Angebot
•    den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
•    das Aktenzeichen 61.1-780.21:0367/2026
 

Ihr Formular für den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit

Sie haben noch Fragen?

Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz":

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Genehmigung zum Verkauf der Grundstücke ist das Grundstücksverkehrsgesetz.