06.10.2025
Teilen Sie uns Ihr Interesse bis zum 20.10.2025 mit.
Angebot für Land- und Forstwirte
Das Landratsamt Bautzen muss über den Verkauf folgenden Grundstückes nach dem Grundstücksverkehrsgesetz entscheiden:
Gemarkung | Flurstücks-Nr. | Größe in ha | Nutzungsart |
Schönbach | 23/1 | 0,0230 | Gebäude-Freifläche (steht unter Denkmalschutz) |
Schönbach | 23/2 | 0,4860 | Gebäude-Freifläche (steht unter Denkmalschutz) |
Schönbach | 725 | 6,7800 | Landwirtschafts- u. Waldfläche |
Schönbach | 733 | 3,4480 | Waldfläche |
Schönbach | 787 | 0,8140 | Waldfläche |
Land- und Forstwirte, die dieses Grundstück zur Aufstockung ihres Betriebes erwerben möchten, teilen dies bitte bis zum 20.10.2025 dem Landratsamt Bautzen schriftlich mit.
Ihr Schreiben sollte Folgendes enthalten:
- ein verbindliches Angebot
- den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
- das Aktenzeichen 61.1-780.21:0926/2025
Lage der Flurstücke
Ihr Formular für den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
- Landwirtschaft: Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit nicht barrierefrei
Sie haben noch Fragen?
Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz":
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Genehmigung zum Verkauf der Grundstücke ist das Grundstücksverkehrsgesetz.
- www.gesetze-im-internet.de/grdstvg Auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie das Grundstücksverkehrsgesetz.