Bautzen, DER LANDKREIS

Öffentlicher Hinweis zu einem Grundstücksverkauf in der Stadt Kamenz

06.10.2025

Teilen Sie uns Ihr Interesse bis zum 20.10.2025 mit.

Angebot für Land- und Forstwirte

Das Landratsamt Bautzen muss über den Verkauf folgenden Grundstückes nach dem Grundstücksverkehrsgesetz entscheiden:

Vertragsumfang
Gemarkung Flurstücks-Nr. Größe in ha Nutzungsart
Schönbach 23/1 0,0230 Gebäude-Freifläche (steht unter Denkmalschutz)
Schönbach 23/2 0,4860 Gebäude-Freifläche (steht unter Denkmalschutz)
Schönbach 725 6,7800 Landwirtschafts- u. Waldfläche
Schönbach 733 3,4480 Waldfläche
Schönbach 787 0,8140 Waldfläche

Land- und Forstwirte, die dieses Grundstück zur Aufstockung ihres Betriebes erwerben möchten, teilen dies bitte bis zum 20.10.2025 dem Landratsamt Bautzen  schriftlich mit.

Ihr Schreiben sollte Folgendes enthalten:

  • ein verbindliches Angebot
  • den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
  • das Aktenzeichen 61.1-780.21:0926/2025

Ihr Formular für den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit

Sie haben noch Fragen?

Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz":

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Genehmigung zum Verkauf der Grundstücke ist das Grundstücksverkehrsgesetz.