05.11.2025
Teilen Sie uns Ihr Interesse bis zum 19.11.2025 mit.
Angebot für Landwirte
Das Landratsamt Bautzen muss über den Verkauf folgende Grundstücke nach dem Grundstücksverkehrsgesetz entscheiden:
| Gemarkung | Flurstück | Größe in ha | Nutzungsart |
| Naußlitz | 617 | 0,0150 | Landwirtschaft |
| Naußlitz | 621 | 0,2790 | Landwirtschaft |
| Naußlitz | 686 | 0,2230 | Landwirtschaft |
| Naußlitz | 687/1 | 0,4105 | Landwirtschaft |
Flurstücke sind bis einschließlich 30.09.2027 verpachtet.
Land- und Forstwirte, die diese Grundstücke zur Aufstockung ihres Betriebes erwerben möchten, teilen dies bitte bis zum 19.11.2025 dem Landratsamt Bautzen schriftlich mit.
Ihr Schreiben sollte Folgendes enthalten:
- ein verbindliches Angebot
- den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
- das Aktenzeichen 61.1-780.21:1064/2025
Lage der Flurstücke
Ihr Formular für den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
- Landwirtschaft: Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit nicht barrierefrei
Sie haben noch Fragen?
Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz":
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Genehmigung zum Verkauf der Grundstücke ist das Grundstücksverkehrsgesetz.
- www.gesetze-im-internet.de/grdstvg Auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie das Grundstücksverkehrsgesetz.