Bautzen, DER LANDKREIS

Öffentlicher Hinweis zu einem Grundstücksverkauf in der Gemeinde Ralbitz-Rosenthal

05.11.2025

Teilen Sie uns Ihr Interesse bis zum 19.11.2025 mit.

Angebot für Landwirte

Das Landratsamt Bautzen muss über den Verkauf folgende Grundstücke nach dem Grundstücksverkehrsgesetz entscheiden:

Vertragsumfang
Gemarkung Flurstück Größe in ha Nutzungsart
Naußlitz 617 0,0150 Landwirtschaft
Naußlitz 621 0,2790 Landwirtschaft
Naußlitz 686 0,2230 Landwirtschaft
Naußlitz 687/1 0,4105 Landwirtschaft

Flurstücke sind bis einschließlich 30.09.2027 verpachtet.

Land- und Forstwirte, die diese Grundstücke zur Aufstockung ihres Betriebes erwerben möchten, teilen dies bitte bis zum 19.11.2025 dem Landratsamt Bautzen schriftlich mit.

Ihr Schreiben sollte Folgendes enthalten:

  • ein verbindliches Angebot
  • den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
  • das Aktenzeichen 61.1-780.21:1064/2025

Ihr Formular für den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit

Sie haben noch Fragen?

Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz":

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Genehmigung zum Verkauf der Grundstücke ist das Grundstücksverkehrsgesetz.